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    Förderungen für Pelletheizungen in Österreich 2026

    Bauen · Aktualisiert am 12. Oktober 2026

    Wer jetzt eine Pelletheizung einbaut, bekommt vom Bund vorerst nichts dazu. Der Sanierungsbonus nimmt seit 2. Februar 2026 keine Anträge mehr an, beim Kesseltausch ist das Budget am 10. Juli 2026 ausgelaufen, und am selben Tag wurde auch Sauber Heizen für Alle für neue Registrierungen geschlossen. Übrig bleiben bis zum 2. November 2026 die Landesförderungen, und die reichen je nach Bundesland von 3.000 Euro pauschal bis zu gar nichts.

    Bundesförderung für Pelletheizungen: Stand Oktober 2026

    Die Sanierungsoffensive des Bundes war 2026 mit 360 Millionen Euro dotiert, verteilt auf thermische Sanierung und Heizungstausch. Dieses Geld ist vergeben. Rund 53.000 Haushalte sind damit von Öl oder Gas auf ein klimafreundliches System umgestiegen, ein auffällig hoher Anteil davon im mehrgeschossigen Wohnbau. Für alle, die erst jetzt planen, ist der Topf bis zum Neustart am 2. November 2026 leer.

    Holzpellets als Brennstoff für eine geförderte Pelletheizung

    Zwei Stichtage haben das Jahr geprägt, und viele Förderübersichten im Netz rechnen noch mit den alten Zahlen:

    FörderungStatus Oktober 2026Hintergrund
    Sanierungsbonus Bund (thermische Sanierung)keine neuen Anträge seit 2.2.2026, Neustart ab 4.1.2027 angekündigtMittel wurden zugunsten des Kesseltauschs umgeschichtet
    Kesseltausch („Raus aus Öl und Gas“)Budget ausgeschöpft seit 10.7.2026, Registrierung wieder ab 2.11.2026bis dahin bis zu 30 % der Investitionskosten
    „Sauber Heizen für Alle“ (einkommensschwache Haushalte)Registrierung beendet seit 10.7.2026deckte bis zu 100 % der Kosten
    Handwerkerbonusausgelaufen mit 28.2.2026Nachreichfrist endete am 30.4.2026
    Öko-Sonderausgabenpauschaleentfällt für neue Projektesetzt eine ausbezahlte Bundesförderung voraus

    Den aktuellen Stand führt die Sanierungsoffensive des Bundes, die Abwicklung läuft weiterhin über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC).

    Wer bereits registriert ist, verliert nichts

    Die Schließung betrifft ausschließlich Neuanträge. Bestehende Registrierungen und eingereichte Anträge bleiben gültig und werden nach den jeweils geltenden Förderbedingungen abgewickelt, die Mittel dafür sind reserviert. Wer im Frühjahr registriert hat und die Anlage erst jetzt einbaut, sollte auf die Umsetzungsfrist achten: Bei „Sauber Heizen für Alle“ 2026 beträgt sie neun Monate ab Vertragsausstellung. Den Status einer laufenden Einreichung zeigt das Infoportal der KPC, die Registrierung lief über https://www.meinefoerderung.at/webforms/sauheiz.

    2027 kommt eine neue Runde

    Die Sanierungsoffensive ist als mehrjähriges Programm angelegt: 360 Millionen Euro pro Jahr von 2026 bis 2030, in Summe 1,8 Milliarden Euro. Für 2027 wurde dieser Rahmen am 10. Oktober 2026 auf 500 Millionen Euro aufgestockt, und erstmals gibt es getrennte Töpfe: 321 Millionen Euro für die thermisch-energetische Sanierung, 179 Millionen Euro für den Kesseltausch. Damit kann sich der Sanierungsbonus 2027 nicht mehr wie heuer im Kesseltausch-Budget auflösen. Die Trennung steht in der Mitteilung des Umweltministeriums vom Juli, die Aufstockung und die beiden Starttermine im Beitrag zur Sanierungsoffensive 2027.

    Die Registrierung für den Kesseltausch öffnet am 2. November 2026 wieder, zunächst mit Restmitteln aus 2026 von laut Wirtschaftskammer rund 20 Millionen Euro, danach aus dem Budget 2027. Ob eine Pelletheizung, die vor diesem Tag geliefert wird, rückwirkend anerkannt wird, ist nicht gesagt; für die Runde 2026 galt der Ankündigungstag 3. Oktober 2025 als Stichtag. Wer nicht dringend tauschen muss, wartet deshalb mit Lieferung und Einbau bis zur Registrierung. Welche Pauschale 2027 für Holzheizungen gilt, steht erst in der Richtlinie; 2026 waren es 8.500 Euro.

    Der stille Zusatzverlust: die Öko-Sonderausgabenpauschale

    Mit der Bundesförderung fällt ein zweiter Betrag weg, der in Kalkulationen oft übersehen wird. Die Öko-Sonderausgabenpauschale des Finanzministeriums bringt beim Heizkesseltausch 400 Euro jährlich über fünf Jahre, bei einer thermisch-energetischen Sanierung 800 Euro jährlich über fünf Jahre. Werden innerhalb dieser fünf Jahre weitere Sanierungsmaßnahmen gesetzt, verlängert sich der Zeitraum auf zehn Jahre.

    Der Haken: Das Pauschale ist ausdrücklich an die Auszahlung einer Bundesförderung nach dem Umweltförderungsgesetz gekoppelt. Eine Landes- oder Gemeindeförderung allein genügt nicht. Zusätzlich müssen die tatsächlich geleisteten Ausgaben abzüglich aller öffentlichen Förderungen beim Kesseltausch über 2.000 Euro liegen, bei der thermischen Sanierung über 4.000 Euro. Ohne Kesseltausch-Zusage entfällt für neue Pelletprojekte also nicht nur der Zuschuss, sondern zusätzlich ein Steuervorteil von 2.000 Euro.

    Landesförderungen für Pelletheizungen im Überblick

    Die Länder fördern unabhängig vom Bund weiter, die Beträge sind aber deutlich kleiner und die Spannweite ist groß. Wichtig für die Reihenfolge: Manche Länder verlangen den Antrag vor Beginn der Arbeiten, andere erst nach der Inbetriebnahme. Ein Antrag zum falschen Zeitpunkt ist der häufigste Grund für eine Ablehnung.

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    Förderantrag für den Heizungstausch ausfüllen

    Kärnten: neues Modell seit Jänner 2026

    Kärnten hat die Wohnhaussanierung mit 1. Jänner 2026 auf den Kärntner Sanierungs-Euro umgestellt. Für den Heizungstausch gibt es seither einen pauschalen Zuschuss von 3.000 Euro – vorher waren es 35 Prozent der Kosten und bis zu 6.000 Euro. Wer zusätzlich die Gebäudehülle verbessert, bekommt den Sanierungs-Euro obendrauf: eingesparte Energie in kWh pro m² und Jahr, multipliziert mit der beheizten Fläche, multipliziert mit einem Euro. Dafür sind ein Energieausweis vor der Sanierung und einer nach Fertigstellung nötig.

    Anträge sind nach der Richtlinie 6 des Landes Kärnten von 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2028 möglich, der Maßnahmenbeginn muss nach dem 31. Dezember 2025 liegen. Gefördert werden nur Arbeiten befugter Unternehmen, reine Materialkosten und Eigenleistung zählen nicht. Den Förderantrag können Sie nach der Inbetriebnahme online Antrag stellen.

    Salzburg: 3.000 Euro, gedeckelt bei 40 Prozent

    Das Land Salzburg gewährt für den Einbau einer erneuerbaren Zentralheizung einen einheitlichen Höchstbetrag von 3.000 Euro, begrenzt auf 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Kombiniert mit einer Bundesförderung war früher bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten möglich – dieser Deckel greift derzeit mangels Bundesmittel nicht mehr. Vorrang hat auch hier ein Anschluss an hocheffiziente oder klimafreundliche Nah- und Fernwärme; erst wenn der technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, wird ein anderes erneuerbares System gefördert. Die Antragstellung erfolgt nach der Inbetriebnahme ausschließlich online über den Fördermanager Salzburg. Rechnen Sie wegen der hohen Nachfrage mit rund 24 Wochen von der Einreichung bis zur Auszahlung.

    Tirol: Prozentförderung plus Heizungsbonus

    Tirol fördert den Einbau einer Biomasseheizung mit einem Einmalzuschuss von 25 Prozent der förderbaren Kosten oder wahlweise einem Annuitätenzuschuss von 35 Prozent der Anfangsbelastung des Bankkredits. Die anrechenbaren Kosten sind gedeckelt: 24.000 Euro bis 50 kW, 40.000 Euro bis 100 kW, 49.300 Euro darüber. Wird gleichzeitig das Wärmeverteilsystem erneuert, etwa auf Fußbodenheizung, steigt die Obergrenze auf 34.000 Euro. Das Gebäude muss zum Antragszeitpunkt mindestens zehn Jahre alt sein, Hybridlösungen mit fossilem Brennstoff sind ausgeschlossen.

    Beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Kohleheizung kommt der Bonus für klimafreundliche Heizsysteme dazu: maximal 3.000 Euro, einmalig pro Gebäude. Voraussetzung sind eine Anlagennummer in der Tiroler Heizungs- und Klimaanlagendatenbank und eine Entsorgungsbestätigung. Der Verkauf oder die Weitergabe der alten Anlage wird nicht akzeptiert.

    Oberösterreich: gestaffelt nach Ausgangslage

    Oberösterreich unterscheidet, was ersetzt wird. Beim Komplettumstieg von Öl, Gas oder Kohle auf eine Pellets- oder Hackgutheizung gibt es bis zu 2.900 Euro, bei Scheitholz bis zu 1.700 Euro. Wird eine bestehende Biomasseanlage erneuert, sind es bis zu 1.400 Euro für Pellets und Hackgut. Für stromerzeugende Pelletsheizungen kommen 5.000 Euro dazu. Die Förderintensität ist mit 50 Prozent der anerkannten Nettokosten gedeckelt.

    Die Landesförderung für Biomasseeinzelanlagen verlangt eine Typenprüfung nach der Umweltzeichenrichtlinie UZ 37 und energieeffiziente Umwälzpumpen mit einem EEI von höchstens 0,23. Gefördert wird nur im Bestand, nicht im Neubau. Der Antrag muss binnen 18 Monaten ab Rechnungsdatum einlangen, spätestens aber am 31. Dezember 2026. Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse und thermische Solaranlagen laufen in einem eigenen Programm des Land Oberösterreich.

    Wien: 8.000 Euro, aber Antrag vor Baubeginn

    Die Stadt Wien fördert im Rahmen der Wohnungsverbesserung die Umstellung auf hocheffiziente alternative Heizanlagen mit 35 Prozent der förderbaren Kosten, bei Eigenheimen maximal 8.000 Euro, bei Wohnungen maximal 5.250 Euro. Biomasseanlagen zählen dazu; der Zusatzbeitrag von 4.000 Euro gilt dagegen nur für Geothermie, Grundwasser und Abwärme.

    Zwei Punkte entscheiden hier über Erfolg oder Absage: Der Antrag muss vor der Durchführung gestellt werden, und Rechnungen dürfen höchstens sechs Monate vor Antragstellung datiert sein. Dazu kommen eine Einkommensgrenze – für einen Einpersonenhaushalt 54.710 Euro – und die Pflicht, die alte Anlage nachweislich zu demontieren. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, ausbezahlt wird nach Maßgabe der Budgetmittel.

    Burgenland: 2.000 Euro Basis, mehr für niedrige Einkommen

    Die Sonderförderung Heizungstausch 2026 ersetzt 30 Prozent der anrechenbaren Kosten, gedeckelt mit einem Basisbetrag von 2.000 Euro. Liegt das Haushalts-Nettojahreseinkommen bei höchstens 43.000 Euro, kommt ein Sozialzuschlag von 500 Euro dazu; wer die Einkommensgrenzen von „Sauber Heizen für Alle“ einhält, kommt auf bis zu 3.500 Euro. Für eine Warmwasser-Wärmepumpe im Zuge des Tauschs gibt es maximal 300 Euro extra.

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    Gefördert werden Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser im Eigentum. Der Aktionszeitraum läuft von 1. Jänner bis 31. Dezember 2026, eingereicht werden kann bis zwölf Monate nach dem Rechnungsdatum der Heizanlage, spätestens am 31. Jänner 2027.

    Vorarlberg: 3.000 Euro für Eigenheime

    Die Richtlinie Heizungstausch 2026 gilt von 1. Jänner bis 31. Dezember 2026 und fördert Holzheizungen, Nahwärmeanschlüsse und Wärmepumpen im Bestand. Für Eigenheime gibt es 2.000 Euro Basisförderung plus 1.000 Euro Ölbonus, also bis zu 3.000 Euro. In Mehrwohnungshäusern sind es 1.000 Euro Basis und bis zu 2.000 Euro Ölbonus, abhängig von der Wohnungsanzahl. Einkommen und Wohnfläche spielen keine Rolle, das Gebäude muss aber ganzjährig als Hauptwohnsitz genutzt werden. Für 2026 sind rund 3,6 Millionen Euro und etwa 1.500 Förderfälle veranschlagt.

    Eine Änderung gegenüber den Vorjahren: Thermische Solaranlagen und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung werden in Vorarlberg nicht mehr gefördert. Wer eine Solarthermie-Anlage zur Pelletheizung dazuplant, sollte diesen Posten also voll kalkulieren.

    Steiermark: Förderung derzeit ausgesetzt

    In der Steiermark ist die Landesförderung für Biomasse-Heizungen ausgesetzt. Eine Antragstellung oder Registrierung ist laut Land Steiermark derzeit nicht möglich, und es wird darauf hingewiesen, dass auf absehbare Zeit keine Förderungsmöglichkeit seitens des Landes bestehen wird. Bereits eingereichte Anträge werden weiterbearbeitet. Für ein steirisches Pelletprojekt heißt das im August 2026: weder Bund noch Land, allenfalls die eigene Gemeinde.

    Niederösterreich: Zuschuss zum Kredit statt Direktförderung

    Niederösterreich zahlt keinen Direktzuschuss für den Heizungstausch, sondern arbeitet über die Eigenheimsanierung: einen Annuitätenzuschuss von 4 Prozent der förderungsfähigen Kosten zu einem Sanierungsdarlehen. Die Heizung fließt über ein Punktesystem ein, das die förderfähige Summe erhöht – eine Pelletsheizung bringt 15 Punkte, der Umstieg von fossil auf erneuerbar weitere 5, der Umstieg auf eine Zentralanlage nochmals 5. Diese Variante lohnt sich also nur, wenn der Tausch ohnehin fremdfinanziert wird und Teil einer größeren Sanierung ist.

    Solarthermie dazu: teils eigene Töpfe

    Wer die Pelletheizung mit einer thermischen Solaranlage kombiniert, sollte die Solarthermie getrennt prüfen – sie läuft in mehreren Ländern in einer eigenen Schiene. Eine bundesweite Übersicht führt die Förderübersicht von Austria Solar, die Salzburger Regelung steht bei Energie Salzburg. In Vorarlberg werden thermische Solaranlagen seit 2026 nicht mehr gefördert.

    Was das für die Kalkulation bedeutet

    Eine komplette Pelletanlage samt Lagerraum, Montage und Entsorgung der Altanlage kostet in Österreich derzeit 20.000 bis 35.000 Euro. Am Beispiel eines Einfamilienhauses mit 28.000 Euro Gesamtkosten zeigt sich, wie stark sich das Jahr verschoben hat:

    Postenbis 9. Juli 2026ab 10. Juli 2026
    Gesamtkosten28.000 €28.000 €
    Kesseltausch Bund (Holzzentralheizung)bis 8.500 €0 €
    Landesförderung (Beispiel Oberösterreich, Umstieg von Gas)2.900 €2.900 €
    Öko-Sonderausgabenpauschale (400 € x 5 Jahre)2.000 €0 €
    Eigenanteil nach Förderung und Steuervorteilrund 14.600 €rund 25.100 €

    Der Unterschied von gut 10.000 Euro entscheidet bei vielen Projekten über die Reihenfolge. Wer eine funktionierende Gasheizung hat und ohne Zeitdruck plant, verschiebt den Tausch sinnvollerweise auf die Zeit ab 2. November 2026, wenn die Registrierung wieder offen ist. Wer dagegen vor einem Ausfall steht, sollte zumindest die Landesförderung sauber mitnehmen und die dortige Antragslogik beachten – in Wien vor Baubeginn, in Kärnten, Salzburg, Oberösterreich, Vorarlberg und dem Burgenland nach der Inbetriebnahme.

    Drei Punkte, die jetzt zählen

    • Gemeinde nicht vergessen. Zahlreiche Gemeinden fördern den Heizungstausch aus eigenen Mitteln, oft mit 500 bis 1.500 Euro. Diese Töpfe sind von der Bundesentscheidung unberührt und werden selten aktiv beworben – ein Anruf im Gemeindeamt lohnt sich.
    • Rechnungen von Fachbetrieben aufheben. Sowohl die Landesförderungen als auch das Öko-Sonderausgabenpauschale erkennen nur Rechnungen befugter Unternehmen an. Eigenleistung senkt damit nicht nur den Nachweis, sondern die gesamte Förderbasis.
    • Angebote nicht zu lange liegen lassen. Wo eine Frist an das Rechnungsdatum gekoppelt ist – im Burgenland zwölf Monate, in Oberösterreich 18 Monate – läuft die Uhr ab der Hauptrechnung, nicht ab der Inbetriebnahme.

    Die Förderlandschaft hat sich 2026 zweimal binnen fünf Monaten gedreht, beide Male zuungunsten der Bauherren. Holen Sie sich die maßgeblichen Beträge vor der Unterschrift von der Förderstelle Ihres Bundeslandes: Zahlen und Fristen ändern sich derzeit schneller, als sie in Übersichten nachgezogen werden. Stand der hier genannten Beträge: 1. August 2026.

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