
Der Bund zahlt zum Fenstertausch nichts mehr. Der Sanierungsbonus, über den die thermische Sanierung jahrelang gefördert wurde, nimmt seit 2. Februar 2026 keine Anträge mehr an – und mit dem Ende des Kesseltauschs am 10. Juli 2026 ist die gesamte Sanierungsoffensive für neue Vorhaben geschlossen.
Übrig bleiben die Länder, und dort ist die Spanne enorm. Für dasselbe Musterprojekt reicht sie von rund 50.000 Euro in Tirol bis zu einer reinen Kreditförderung in Niederösterreich, Vorarlberg und dem Burgenland. In Salzburg gibt es für Dämmung und Fenster derzeit gar keinen Landeszuschuss. Wo Ihr Haus steht, entscheidet damit über mehr Geld als die Wahl des Fensterherstellers.
Was neue Fenster 2026 in Österreich kosten
Der Preis hängt an drei Dingen: Material, Größe und Einbausituation. Für ein Standardfenster von etwa 100 x 120 cm gelten derzeit diese Spannen inklusive Einbau:
| Material | Preis je Fenster inkl. Einbau | Eigenschaften |
|---|---|---|
| Kunststoff | 400 – 700 Euro | günstigster Einstieg, wartungsarm, begrenzte Optik |
| Holz | 600 – 1.000 Euro | bestes Raumklima, alle 5 bis 8 Jahre Anstrich nötig |
| Holz-Alu | 800 – 1.200 Euro | Holz innen, wartungsfreie Alu-Schale außen |
Wichtig für die Kalkulation: Der reine Fensterpreis ist nicht der Endpreis. Demontage, Montage und Entsorgung des Altfensters schlagen realistisch mit 170 bis 350 Euro pro Fenster zu Buche, bei schwieriger Einbausituation auch deutlich mehr. Dazu kommen Innen- und Außenfensterbänke, das Verputzen der Laibungen und gegebenenfalls neue Rollläden.
Rechenbeispiel: Einfamilienhaus mit 12 Fenstern
Ein Haus aus den 1980er-Jahren mit zwölf Fenstern in gemischten Größen, Kunststofffenster im mittleren Segment:
- 12 Fenster inkl. Einbau, je 550 Euro: 6.600 Euro
- Demontage und Entsorgung der Altfenster, je 120 Euro: 1.440 Euro
- Fensterbänke innen und außen: 1.800 Euro
- Laibungen verputzen und ausmalen: 2.200 Euro
- Summe: rund 12.040 Euro
Bei Holz-Alu-Fenstern liegt dieselbe Rechnung bei etwa 20.000 Euro. Die Differenz von rund 8.000 Euro holt sich über die Lebensdauer niemand über die Heizkostenersparnis zurück – der Aufpreis ist eine Entscheidung für Optik und Wartungsfreiheit, nicht für Wirtschaftlichkeit.
Bundesförderung: seit Februar 2026 keine mehr
Die Sanierungsoffensive des Bundes war 2026 mit 360 Millionen Euro dotiert und in zwei Schienen geteilt. Der Sanierungsbonus förderte die thermische Sanierung, also Dämmung und Fenstertausch, mit bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Dieser Topf wurde bereits am 2. Februar 2026 geschlossen, die Mittel wanderten in den Kesseltausch. Und auch dort ist seit dem 10. Juli 2026 Schluss, das Budget ist ausgeschöpft. Den aktuellen Stand führt die Sanierungsoffensive des Bundes.
Damit fällt für den Fenstertausch die gesamte Bundesebene weg. Wer bereits registriert oder eingereicht hat, ist nicht betroffen: Bestehende Anträge werden nach den geltenden Bedingungen abgewickelt, die Mittel dafür sind reserviert.
Der Handwerkerbonus ist ebenfalls aus
Die zweite Möglichkeit, einen Teil der Arbeitskosten ersetzt zu bekommen, war der Handwerkerbonus. Die Einreichfrist endete am 28. Februar 2026, die Nachreichfrist am 30. April 2026. Eine Neuauflage gibt es nicht.
Und der Steuervorteil fällt mit
Ein Punkt, der in vielen Kalkulationen fehlt: Die Öko-Sonderausgabenpauschale bringt bei einer thermisch-energetischen Sanierung 800 Euro jährlich über fünf Jahre, in Summe also 4.000 Euro. Sie ist aber ausdrücklich an die Auszahlung einer Bundesförderung gekoppelt – eine Landesförderung allein genügt nicht. Zusätzlich müssen die tatsächlich geleisteten Ausgaben abzüglich aller öffentlichen Förderungen über 4.000 Euro liegen. Ohne Sanierungsbonus entfällt für neue Fensterprojekte also nicht nur der Zuschuss, sondern zusätzlich dieser Steuervorteil.
Landesförderungen im Vergleich
Wie unterschiedlich die Länder fördern, zeigt ein Vergleich der Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 vom 12. Februar 2026. Verglichen wurde ein unsaniertes Einfamilienhaus mit 110.000 Euro Gesamtkosten für Dämmung, Fenstertausch und Wärmepumpe:
| Bundesland | Gesamtförderung im Musterprojekt |
|---|---|
| Tirol | 49.875 Euro |
| Wien | 36.500 Euro |
| Kärnten | 36.100 Euro |
| Oberösterreich | 22.075 Euro |
| Salzburg | 15.500 Euro |
| Vorarlberg | 15.500 Euro |
| Burgenland | 14.500 Euro |
| Niederösterreich | 12.500 Euro |
| Steiermark | 12.500 Euro |
Eine Einschränkung, die man kennen muss: In jedem dieser Werte steckt noch der damalige Bundesanteil von 12.500 Euro aus dem Kesseltausch. Der ist seit Juli weg. Bei Niederösterreich und der Steiermark bestand die Gesamtförderung praktisch nur aus diesem Bundesanteil – für ein reines Fensterprojekt bleibt dort entsprechend wenig.
Wien: bis zu 12.000 Euro
Die Stadt Wien fördert die thermisch-energetische Sanierung gestaffelt nach dem erreichten Standard: 30 Prozent der anerkannten Kosten, maximal 8.000 Euro, bei besserer Energiebilanz 35 Prozent und maximal 12.000 Euro. Die Erneuerung von Fenstern und Türen zählt ausdrücklich dazu. Vorzulegen ist ein Herstellerzertifikat über den U-Wert der eingebauten Fenster. Es gilt eine Einkommensgrenze, für einen Einpersonenhaushalt 54.710 Euro im Jahr. Rechnungen dürfen höchstens sechs Monate vor Antragstellung datiert sein.
Steiermark: neuer Sanierungspass seit Juni 2026
Die Steiermark hat ihre beiden alten Schienen zusammengeführt. Seit 1. Juni 2026 gilt der Sanierungspass mit einem Baukastenprinzip: Wer mehrere Maßnahmen kombiniert, bekommt einen höheren Satz.
- eine Maßnahme, etwa nur der Fenstertausch: 10 Prozent
- zwei Maßnahmen: 20 Prozent
- drei Maßnahmen: 25 Prozent
- vier Maßnahmen: 30 Prozent
Anrechenbar sind bis zu 80.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, bei Gebäuden ab drei Einheiten 30.000 Euro je Wohneinheit. Für nachwachsende Rohstoffe kommen 5.000 Euro dazu. Voraussetzung ist ein individuell erstelltes Sanierungskonzept, das vor Baubeginn vorliegen muss. Für den reinen Fenstertausch heißt das: 10 Prozent – wer ohnehin die Fassade oder das Dach mitmacht, verdoppelt den Satz.
Daneben gibt es die Große Eigenheimsanierung 2026 mit bis zu 30 Prozent beziehungsweise 24.000 Euro Zuschuss, bei nachwachsenden Rohstoffen 27.000 Euro, dazu ein Landesdarlehen bis 80.000 Euro. Diese Schiene ist aber an eine Bedingung geknüpft, die oft übersehen wird: Sie gilt nur beim Ankauf eines sanierungsbedürftigen Eigenheims mit Kaufvertrag ab dem 1. März 2026. Wer sein bestehendes Haus saniert, kommt dafür nicht infrage.
Tirol: höchste Förderung im Bundesländervergleich
Tirol fördert im Rahmen der Wohnhaussanierung wahlweise mit einem Einmalzuschuss von 25 Prozent der förderbaren Kosten oder einem Annuitätenzuschuss von 35 Prozent der Anfangsbelastung des Bankkredits. Für die einzelnen Bauteile gelten eigene Kostenobergrenzen. Das Gebäude muss zum Antragszeitpunkt mindestens zehn Jahre alt sein.
Oberösterreich und Kärnten
Oberösterreich fördert den Fenstertausch in Wohnungen mit 15 Prozent der Kosten bis maximal 1.000 Euro je Wohnung, Eigenheime laufen über die Wohnbauförderung. Kärnten hat mit 1. Jänner 2026 auf den Kärntner Sanierungs-Euro umgestellt: Gefördert wird nicht mehr die Einzelmaßnahme, sondern die tatsächlich erreichte Energieeinsparung. Die Formel lautet eingesparte Energie in kWh pro m² und Jahr, multipliziert mit der beheizten Fläche, multipliziert mit einem Euro. Für den Fenstertausch heißt das: Je schlechter die alten Fenster waren, desto höher fällt die Förderung aus. Nötig sind ein Energieausweis vor der Sanierung und einer nach Fertigstellung.
Wo es nur Kredite gibt
In Niederösterreich, Vorarlberg und dem Burgenland wird die thermische Sanierung nicht über Zuschüsse, sondern über zinsgünstige Darlehen unterstützt. In Vorarlberg gibt es seit Juli 2025 ausschließlich das Förderdarlehen mit bis zu 100.000 Euro pro Objekt, in Niederösterreich läuft es über den Annuitätenzuschuss von 4 Prozent zu einem Sanierungsdarlehen. Das rechnet sich nur, wenn Sie den Fenstertausch ohnehin fremdfinanzieren.
In Salzburg ist die Sanierungsförderung für Dämmung und Fenster derzeit pausiert. Hier bleibt für ein reines Fensterprojekt momentan nur die Gemeinde.
Welche Fenster gefördert werden
Kein Förderprogramm zahlt für ein beliebiges Fenster. Maßgeblich ist der Uw-Wert, also der Wärmedurchgangskoeffizient des gesamten Fensters aus Rahmen und Glas. Je niedriger der Wert, desto weniger Wärme geht verloren. Im Neubau verlangt die OIB-Richtlinie 6 für Fenster einen Uw-Wert von höchstens 0,90 W/(m²K); moderne Dreifachverglasung erreicht das problemlos.
Welcher Wert für die Förderung genügt, legt das jeweilige Programm fest – in Wien etwa ist nach Fertigstellung ein Herstellerzertifikat über den U-Wert vorzulegen. Klären Sie diesen Punkt vor der Bestellung mit dem Fensterbauer und lassen Sie sich den Wert schriftlich geben. Ein Angebot, das nur „wärmegedämmt“ verspricht, reicht keiner Förderstelle.
- Uw – das ganze Fenster, dieser Wert zählt für die Förderung
- Ug – nur die Verglasung, immer besser als der Uw-Wert und deshalb gern in der Werbung genannt
- Uf – nur der Rahmen
Achten Sie darauf, dass der Fensterbauer den Uw-Wert für Ihre konkreten Fenstergrößen ausweist. Kleine Fenster haben anteilig mehr Rahmen und schneiden deshalb schlechter ab als große Elemente mit demselben Profil.
Antragstellung: die Reihenfolge entscheidet
Der häufigste Grund für eine Ablehnung ist kein technischer Mangel, sondern der falsche Zeitpunkt. Die Länder handhaben das unterschiedlich, und beide Varianten kommen vor:
- Antrag vor Baubeginn: In Wien muss der Antrag vor der Durchführung gestellt werden, der Baubeginn hat innerhalb von sechs Monaten nach der Zusicherung zu erfolgen. In der Steiermark muss das Sanierungskonzept vor Baubeginn vorliegen.
- Antrag nach Fertigstellung: In Kärnten und Tirol wird nach der Umsetzung eingereicht.
Drei weitere Punkte, an denen Anträge regelmäßig scheitern:
- Eigenleistung. Gefördert werden nur Rechnungen befugter Unternehmen. Wer die Fenster selbst einbaut, verliert nicht nur den Nachweis, sondern die gesamte Förderbasis.
- Rechnungsalter. In Wien dürfen Rechnungen höchstens sechs Monate vor der Antragstellung datiert sein. Wer das Angebot lange liegen lässt und dann alles auf einmal einreicht, fällt aus der Frist.
- Kein Rechtsanspruch. Ausbezahlt wird nach Maßgabe der Budgetmittel. Dass eine Förderung existiert, heißt nicht, dass sie im laufenden Jahr noch verfügbar ist – der Bund hat 2026 genau das vorgeführt.
Lohnt sich der Fenstertausch ohne Förderung?
Alte Fenster sind selten der größte Wärmeverlust am Haus. Ein zweifach verglastes Fenster aus den 1990er-Jahren liegt bei einem Uw-Wert um 2,8 W/(m²K), ein modernes Dreifachfenster bei 0,8 bis 0,9 – der Verlust an dieser Stelle sinkt also auf etwa ein Drittel. Bezogen auf die gesamte Gebäudehülle bringt der reine Fenstertausch trotzdem meist nur 10 bis 15 Prozent Heizkostenersparnis, weil die Fensterfläche nur einen kleinen Teil der Hülle ausmacht.
Rein über die Energiekosten amortisieren sich neue Fenster deshalb erst nach zwei Jahrzehnten oder gar nicht. Die Argumente, die tatsächlich tragen, sind andere: dichte Fenster ohne Zugluft, deutlich besserer Schallschutz, kein Kondenswasser mehr an der Scheibe und damit weniger Schimmelrisiko, moderne Beschläge mit Einbruchhemmung.
Ein technischer Hinweis, der oft untergeht: Dichte neue Fenster in einem sonst unsanierten Haus verändern das Lüftungsverhalten. Wo früher Fugen die Feuchtigkeit abtransportiert haben, muss danach bewusst gelüftet werden – sonst schlägt sich die Feuchte an der kältesten Stelle nieder, und das ist dann die ungedämmte Außenwand. Wer die Fassadendämmung ohnehin plant, sollte beides zusammen denken – in der Steiermark verdoppelt das nebenbei den Fördersatz.
Häufig gestellte Fragen zur Fenstertausch-Förderung
Gibt es 2026 noch eine Bundesförderung für den Fenstertausch?
Nein. Der Sanierungsbonus, über den die thermische Sanierung gefördert wurde, nimmt seit 2. Februar 2026 keine neuen Anträge mehr an. Seit 10. Juli 2026 ist auch der Kesseltausch geschlossen, das Budget der Sanierungsoffensive ist ausgeschöpft. Für neue Projekte bleiben nur die Landesförderungen.
Welches Bundesland fördert den Fenstertausch am besten?
Im Bundesländervergleich von GLOBAL 2000 liegt Tirol mit 49.875 Euro für ein Musterprojekt vorn, gefolgt von Wien mit 36.500 und Kärnten mit 36.100 Euro. In Niederösterreich, Vorarlberg und dem Burgenland gibt es für die thermische Sanierung nur Kreditförderungen, in Salzburg ist der Zuschuss für Dämmung und Fenster derzeit pausiert.
Was kostet der Tausch von zwölf Fenstern?
Bei Kunststofffenstern im mittleren Segment liegt ein Einfamilienhaus mit zwölf Fenstern bei rund 12.000 Euro inklusive Montage, Entsorgung der Altfenster, Fensterbänken und Laibungsarbeiten. Mit Holz-Alu-Fenstern steigt dieselbe Rechnung auf etwa 20.000 Euro.
Welchen U-Wert brauchen geförderte Fenster?
Maßgeblich ist der Uw-Wert des gesamten Fensters, nicht der günstigere Ug-Wert der Verglasung. Die konkrete Anforderung legt das jeweilige Landesprogramm fest; in Wien ist nach Fertigstellung ein Herstellerzertifikat über den U-Wert vorzulegen. Zur Orientierung: Im Neubau verlangt die OIB-Richtlinie 6 höchstens 0,90 W/(m²K).
Muss der Antrag vor dem Fenstertausch gestellt werden?
Das hängt vom Bundesland ab. In Wien muss der Antrag vor der Durchführung eingebracht werden, in der Steiermark muss zumindest das Sanierungskonzept vor Baubeginn vorliegen. In Kärnten und Tirol wird dagegen nach der Fertigstellung eingereicht. Klären Sie die Reihenfolge, bevor Sie beauftragen.
Kann ich die Fenster steuerlich absetzen?
Die Öko-Sonderausgabenpauschale bringt bei einer thermisch-energetischen Sanierung 800 Euro jährlich über fünf Jahre. Sie setzt allerdings die Auszahlung einer Bundesförderung voraus, eine Landesförderung genügt nicht. Da der Sanierungsbonus geschlossen ist, entfällt dieser Steuervorteil für neue Projekte.
Wie viel Heizkosten spart der Fenstertausch?
Der Wärmeverlust über die Fenster sinkt beim Wechsel von alter Zweifach- auf moderne Dreifachverglasung auf etwa ein Drittel. Bezogen auf das ganze Haus bleiben davon meist 10 bis 15 Prozent Heizkostenersparnis, weil die Fensterfläche nur einen kleinen Teil der Gebäudehülle ausmacht. Die stärkeren Argumente sind Zugluft, Schallschutz und Kondenswasser.