
Die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen bis 35 Kilowatt-Peak ist am 31. März 2025 ausgelaufen. Seither gilt wieder der volle Satz von 20 Prozent – bei einer 10-kWp-Anlage um 14.000 Euro sind das 2.800 Euro, die vorher wegfielen. Wer heute rechnet und dabei noch mit dem Nullsteuersatz kalkuliert, liegt um genau diesen Betrag daneben.
An seine Stelle ist der Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz getreten, und der funktioniert grundlegend anders: Er wird nicht automatisch gewährt, sondern muss in einem von drei jährlichen Zeitfenstern beantragt werden, und in den kleinen Kategorien gilt das Prinzip, wer zuerst kommt. Bei den bisherigen Calls war das Budget regelmäßig binnen Stunden ausgeschöpft.
Dazu kommen zwei Dinge, die viele Hausbesitzer übersehen: ein Zuschlag von bis zu 30 Prozent für europäische Komponenten und eine Einkommensteuerbefreiung, die bis 12.500 Kilowattstunden Einspeisung im Jahr greift.
Der EAG-Investitionszuschuss
Der Bundeszuschuss wird über die EAG-Förderabwicklungsstelle vergeben und ist die wichtigste Förderung für private Anlagen. Er ist ein einmaliger Zuschuss zur Errichtung, keine laufende Vergütung.
| Kategorie | Anlagengröße | Fördersatz | Vergabe |
|---|---|---|---|
| A | bis 10 kWp | 150 €/kWp | wer zuerst kommt |
| B | über 10 bis 20 kWp | 140 €/kWp | wer zuerst kommt |
| C | über 20 bis 100 kWp | höchstens 130 €/kWp | Bieterverfahren |
| D | über 100 bis 1.000 kWp | höchstens 120 €/kWp | Bieterverfahren |
| Speicher | bis 50 kWh nutzbare Kapazität | 150 €/kWh | nur gemeinsam mit PV-Antrag |
Die Sätze werden je Fördercall festgelegt und können sich ändern, die Kategoriengrenzen bleiben. Für ein typisches Einfamilienhaus mit 10 kWp und einem 10-kWh-Speicher ergibt das 1.500 Euro für die Anlage plus 1.500 Euro für den Speicher, zusammen 3.000 Euro – vor dem Bonus.
Der Made-in-Europe-Bonus
Seit 23. Juni 2025 gibt es einen Zuschlag von bis zu 30 Prozent auf den Fördersatz, wenn europäische Komponenten verbaut werden: je 10 Prozent für Module, Wechselrichter und Batteriespeicher. Beim Beispiel oben sind das bis zu 900 Euro zusätzlich. Der Nachweis läuft über Herstellerbestätigungen, die der Installateur beibringt – fragen Sie danach, bevor Sie den Auftrag erteilen, nicht danach.
Die Fördercalls
Anträge sind nur während eines geöffneten Calls möglich. Ergänzend zum Investitionszuschuss gibt es für Anlagen über 10 kWp die Marktprämie nach dem EAG, die aber für Einfamilienhäuser praktisch keine Rolle spielt: Sie wird in Auktionen vergeben, verlangt Sicherheitsleistungen und schließt den Investitionszuschuss aus.
Zurück zum Zuschuss. Für 2026 waren drei Fenster vorgesehen: 23. April bis 11. Mai, 16. Juni bis 30. Juni und 8. bis 22. Oktober. Zwei davon sind gelaufen, das Interesse war nach Angaben der Abwicklungsstelle weiterhin enorm.
Für die Kategorien A und B gilt: Wer den Antrag zuerst abschickt, bekommt zuerst Geld aus dem Fördertopf. In der Praxis heißt das, am ersten Tag des Calls pünktlich zur Öffnungszeit im Portal zu sein, mit vollständig vorbereiteten Daten. Bei den Kategorien C und D entscheidet ein verkehrtes Bieterverfahren: Wer mit dem niedrigsten Fördersatz je Kilowatt-Peak auskommt, kommt zuerst zum Zug.
Die wichtigste Regel: Antrag vor der Inbetriebnahme
Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf die Anlage noch nicht in Betrieb genommen sein. Bestellen und montieren lassen dürfen Sie vorher, in Betrieb gehen nicht. Wer zuerst einschaltet und dann einreicht, bekommt nichts. Zusätzlich gilt eine Rückwirkungsgrenze: Der Arbeitsbeginn darf nicht vor dem 21. April 2022 liegen.
Was die Anlage kostet und was übrig bleibt
Eine schlüsselfertige 10-kWp-Anlage auf einem Einfamilienhaus kostet in Österreich derzeit 12.000 bis 18.000 Euro inklusive Umsatzsteuer, ein 10-kWh-Speicher zusätzlich 6.000 bis 10.000 Euro. Die Bandbreite hängt an Dachform, Zugänglichkeit, Modulqualität und daran, ob der Zählerkasten getauscht werden muss.
| Position | Betrag |
|---|---|
| PV-Anlage 10 kWp, schlüsselfertig, inkl. 20 % USt | 15.000 € |
| Speicher 10 kWh | 8.000 € |
| Zählerkastentausch und Netzanmeldung | 800 € |
| Investition gesamt | 23.800 € |
| EAG-Zuschuss Anlage, 150 €/kWp | -1.500 € |
| EAG-Zuschuss Speicher, 150 €/kWh | -1.500 € |
| Made-in-Europe-Bonus, 20 % auf beide Zuschüsse | -600 € |
| Eigenanteil | 20.200 € |
Die Anlage erzeugt in Ostösterreich rund 1.050, in West- und Südlagen bis 1.150 Kilowattstunden je Kilowatt-Peak im Jahr, bei 10 kWp also etwa 10.500 bis 11.500 Kilowattstunden. Ohne Speicher liegt der Eigenverbrauchsanteil bei 25 bis 35 Prozent, mit Speicher bei 60 bis 75. Bei einem Strompreis von 25 Cent und einer Einspeisevergütung um 5 bis 8 Cent ergibt das eine jährliche Ersparnis von 1.400 bis 1.900 Euro und eine Amortisation in elf bis fünfzehn Jahren. Ob sich der Speicher separat rechnet, hängt am Verbrauchsprofil – die Rechnung dazu steht im Beitrag zum Photovoltaik-Speicher.
Wie groß soll die Anlage sein?
Die Faustregel, ein Kilowatt-Peak je 1.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch, führt in die Irre, seit Einspeisen kaum noch etwas bringt. Sinnvoller ist die Rechnung vom Dach her: Was an Fläche da ist und wirtschaftlich belegt werden kann, wird belegt – solange die Anlage unter 35 kWp bleibt und damit die Steuerbefreiung erhält.
- Flächenbedarf. Ein Kilowatt-Peak braucht mit heutigen Modulen rund 4,5 bis 5 Quadratmeter Dachfläche. Für 10 kWp sind das 45 bis 50 Quadratmeter, also etwa eine halbe Dachseite eines typischen Einfamilienhauses.
- Ausrichtung. Süd bringt den höchsten Jahresertrag, eine Ost-West-Belegung liefert 10 bis 15 Prozent weniger, dafür gleichmäßiger über den Tag verteilt – was den Eigenverbrauch erhöht und damit oft die bessere Wirtschaftlichkeit ergibt.
- Neigung. Optimal sind 30 bis 35 Grad. Zwischen 20 und 45 Grad liegt der Unterschied unter fünf Prozent, Flachdächer werden aufgeständert.
- Verschattung. Ein einziger verschatteter Modulbereich zieht bei ungünstiger Verschaltung den ganzen Strang mit. Leistungsoptimierer oder Modulwechselrichter lösen das, kosten aber Aufpreis.
- Speichergröße. Als Richtwert gilt eine Kilowattstunde Speicher je 1.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch. Größer wird selten wirtschaftlich, weil der Speicher im Winter ohnehin leer bleibt und im Sommer die Kapazität nicht braucht.
Netzzutritt und Anschlussleistung
Vor der Errichtung braucht jede Anlage die Zustimmung des Netzbetreibers. Bei Anlagen bis 20 kWp läuft das meist als vereinfachtes Verfahren mit einer Zusage binnen weniger Wochen. In Netzabschnitten, die bereits stark mit Einspeisern belegt sind, kann der Netzbetreiber die Einspeiseleistung begrenzen oder Netzverstärkungen verlangen – eine Situation, die im ländlichen Raum inzwischen häufiger vorkommt.
Beachten Sie den Unterschied zwischen Engpassleistung und Anschlussleistung: Die Steuerbefreiung verlangt höchstens 35 kWp Modulleistung und zugleich höchstens 25 kW Anschlussleistung. Wer knapp darüber liegt, kann die Einspeisung am Wechselrichter begrenzen lassen und bleibt damit in der Befreiung, ohne nennenswert Ertrag zu verlieren: Die Spitzenleistung wird nur an wenigen Stunden im Jahr überhaupt erreicht.
Steuern: die zweite, oft übersehene Förderung
Wer Strom einspeist, wird steuerlich zum Unternehmer – theoretisch. Praktisch greifen drei Regelungen, die die meisten privaten Anlagen komplett steuerfrei stellen.
- Einkommensteuer. Nach Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 39 des Einkommensteuergesetzes sind Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12.500 Kilowattstunden im Jahr steuerfrei. Bedingung: höchstens 35 kWp Engpassleistung und höchstens 25 kW Anschlussleistung. Der Freibetrag steht jeder Person nur einmal zu, auch wenn sie an mehreren Anlagen beteiligt ist. Bei einer 10-kWp-Anlage mit Speicher bleibt die Einspeisung fast immer darunter.
- Umsatzsteuer. Wer mit allen Umsätzen unter 55.000 Euro im Jahr bleibt, ist Kleinunternehmer und muss keine Umsatzsteuer abführen. Im Gegenzug entfällt der Vorsteuerabzug – für private Anlagen ist das der Normalfall und in der Regel auch die günstigere Variante.
- Elektrizitätsabgabe. Selbst erzeugter und selbst verbrauchter Strom aus erneuerbaren Quellen ist von der Elektrizitätsabgabe befreit, die Überschusseinspeisung ist nicht abgabepflichtig.
Die Details führt das Finanzministerium für die Überschusseinspeisung aus. Wird die Grenze von 12.500 Kilowattstunden überschritten, ist nur der übersteigende Teil steuerpflichtig, und zusätzlich greift bei Lohnsteuerpflichtigen der Veranlagungsfreibetrag von 730 Euro im Jahr.
Landesförderungen: sehr unterschiedlich
Anders als beim Heizungstausch gibt es bei der Photovoltaik in mehreren Bundesländern keine eigene Direktförderung je Kilowatt-Peak mehr. Der Bundeszuschuss ist der Hauptteil, die Länder ergänzen unterschiedlich:
- Niederösterreich fördert nicht pauschal je Kilowatt-Peak, sondern über die Wohnbauförderung im Rahmen von Sanierung und Neubau.
- Oberösterreich setzt auf ein Nachrüstprogramm für Speicher an bestehenden Anlagen statt auf eine allgemeine PV-Förderung.
- Steiermark arbeitet über den Sanierungsbonus, den Ökofonds für innovative Projekte und eine große Zahl an Gemeindeförderungen.
- Gemeinden zahlen vielerorts 200 bis 1.000 Euro zusätzlich. Diese Töpfe sind klein, wenig beworben und deshalb oft nicht ausgeschöpft – ein Anruf im Gemeindeamt lohnt fast immer.
Bundes- und Landesförderung sind in mehreren Ländern kombinierbar, in anderen schließen sie einander aus. Verbindlich ist immer die Auskunft der Landesförderstelle, nicht die Übersicht eines Anbieters. Wo der Bundesstand insgesamt steht, ist im Beitrag zum Altbau sanieren beschrieben.
Der Weg zur Anlage in acht Schritten
- Dach prüfen. Ausrichtung, Neigung, Verschattung, Zustand der Eindeckung. Steht in den nächsten zehn Jahren eine Dachsanierung an, gehört sie vor die Anlage – Ab- und Aufbau der Module kosten sonst 2.000 bis 4.000 Euro extra.
- Verbrauch erheben. Der Jahresverbrauch steht auf der Stromrechnung. Für die Auslegung von Anlage und Speicher hilft ein Lastprofil aus dem Kundenportal des Netzbetreibers, wofür die erweiterte Konfiguration des Smart Meters aktiviert sein muss.
- Netzzutritt beantragen. Vor der Errichtung braucht es die Zustimmung des Netzbetreibers. Bei Anlagen bis 20 kWp ist das meist Formsache, kann in schwachen Netzabschnitten aber zu Auflagen oder einer Begrenzung der Einspeiseleistung führen.
- Angebote einholen. Mindestens drei, mit Aufstellung nach Modulen, Wechselrichter, Montagesystem, Speicher, Elektroinstallation und Inbetriebnahme. Achten Sie auf die Herkunft der Komponenten wegen des Bonus.
- Förderantrag im offenen Call stellen. Vollständige Daten vorbereiten, pünktlich einreichen, Förderzusage abwarten.
- Errichten lassen. Nach der Zusage, nicht davor in Betrieb nehmen.
- Zählpunkt und Einspeisevertrag klären. Der Netzbetreiber tauscht oder konfiguriert den Zähler, der Lieferant schließt den Einspeisevertrag.
- Abrechnung einreichen. Nach Inbetriebnahme werden Rechnungen und Nachweise hochgeladen, dann wird ausgezahlt.
Die häufigsten Fehler
- Zu früh in Betrieb nehmen. Der häufigste Grund für abgelehnte Anträge. Die Inbetriebnahme muss nach der Antragstellung erfolgen.
- Den Call verpassen. Zwischen den Fenstern ist keine Antragstellung möglich, und in den Kategorien A und B ist das Budget oft am ersten Tag weg.
- Anlage zu groß auslegen. Wer 20 kWp aufs Dach setzt, aber nur 4.000 Kilowattstunden im Jahr verbraucht, speist den Großteil zu niedrigen Preisen ein. Über 35 kWp entfällt zudem die Einkommensteuerbefreiung.
- Speicher ohne Rechnung kaufen. Ein Speicher lohnt sich bei hohem Abendverbrauch, Wärmepumpe oder Elektroauto. Bei einem Zwei-Personen-Haushalt, der tagsüber außer Haus ist, verlängert er die Amortisation eher.
- Made-in-Europe-Nachweis vergessen. Der Bonus muss zum Antrag belegt werden, nachträglich geht nichts.
- Den Netzzutritt übersehen. Ohne Zustimmung des Netzbetreibers darf keine Anlage ans Netz.
- Auf veraltete Angaben vertrauen. Der Nullsteuersatz ist ausgelaufen, viele Ratgeberseiten und Angebotsvorlagen führen ihn noch.
Häufig gestellte Fragen zur Photovoltaik-Förderung
Gilt die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaik noch?
Nein. Der Nullsteuersatz für Anlagen bis 35 kWp endete am 31. März 2025, seit 1. April 2025 gilt wieder der reguläre Satz von 20 Prozent. An seine Stelle ist der EAG-Investitionszuschuss getreten, der beantragt werden muss und nicht automatisch gewährt wird.
Wie hoch ist der EAG-Investitionszuschuss?
Für Anlagen bis 10 kWp 150 Euro je Kilowatt-Peak, von 10 bis 20 kWp 140 Euro, darüber weniger. Ein Batteriespeicher wird mit 150 Euro je Kilowattstunde bis maximal 50 Kilowattstunden gefördert, aber nur gemeinsam mit einem PV-Antrag. Dazu kommt der Made-in-Europe-Bonus von bis zu 30 Prozent.
Wann kann ich den Antrag stellen?
Nur während eines geöffneten Fördercalls. 2026 waren drei Fenster vorgesehen: 23. April bis 11. Mai, 16. bis 30. Juni und 8. bis 22. Oktober. In den Kategorien bis 20 kWp gilt das Prinzip, wer zuerst kommt, deshalb sollte der Antrag am ersten Tag des Calls vorbereitet sein.
Muss ich die Einspeisung versteuern?
Bis 12.500 Kilowattstunden Einspeisung im Jahr nicht, sofern die Anlage höchstens 35 kWp Engpassleistung und 25 kW Anschlussleistung hat. Die Befreiung steht jeder Person nur einmal zu. Wird die Grenze überschritten, ist nur der übersteigende Teil steuerpflichtig.
Was kostet eine 10-kWp-Anlage mit Speicher?
Schlüsselfertig 12.000 bis 18.000 Euro für die Anlage plus 6.000 bis 10.000 Euro für einen 10-kWh-Speicher, jeweils inklusive Umsatzsteuer. Nach Abzug von Zuschuss und Bonus bleiben rund 20.000 Euro Eigenanteil. Die Amortisation liegt bei elf bis fünfzehn Jahren.
Darf ich die Anlage vor der Förderzusage errichten?
Bestellen und montieren lassen ja, in Betrieb nehmen nein. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf die Anlage noch nicht in Betrieb sein, sonst wird der Antrag abgelehnt. Zusätzlich darf der Arbeitsbeginn nicht vor dem 21. April 2022 liegen.
Gibt es zusätzlich Landesförderungen?
Nur teilweise. Mehrere Bundesländer haben die pauschale Förderung je Kilowatt-Peak eingestellt und fördern über die Wohnbauförderung, über Speicher-Nachrüstprogramme oder über den Sanierungsbonus. Viele Gemeinden zahlen 200 bis 1.000 Euro dazu. Ob eine Kombination mit dem Bundeszuschuss möglich ist, sagt die Landesförderstelle verbindlich.