
Ein Einfamilienhaus aus den Jahren 1960 bis 1985 verbraucht in Österreich typischerweise 150 bis 250 Kilowattstunden Heizenergie je Quadratmeter und Jahr. Ein sanierter Altbau kommt mit 40 bis 60 aus, ein Neubau mit unter 30. Zwischen diesen Zahlen liegt bei 140 Quadratmetern Wohnfläche und aktuellen Energiepreisen ein Unterschied von 2.500 bis 4.000 Euro im Jahr – und eine Investition, die je nach Umfang zwischen 60.000 und 250.000 Euro liegt.
Entscheidend ist weniger die Summe als die Reihenfolge. Wer zuerst die Heizung tauscht und drei Jahre später dämmt, hat eine Wärmepumpe gekauft, die für ein Haus ausgelegt wurde, das es so nicht mehr gibt. Wer zuerst die Fenster tauscht und die Fassade erst später dämmt, produziert an jedem Fensteranschluss eine Wärmebrücke, die beim zweiten Schritt wieder aufgemacht werden muss. Die Reihenfolge Hülle vor Technik, außen vor innen, spart bei einer Gesamtsanierung leicht 10 bis 20 Prozent der Kosten.
Dazu kommt seit September 2025 eine baurechtliche Änderung, die kaum jemand am Schirm hat: Wer in Österreich nur eine einzelne Maßnahme an der Gebäudehülle setzt, muss die zulässigen U-Werte laut OIB-Richtlinie 6 um mindestens 24 Prozent unterschreiten oder vorab ein Sanierungskonzept vorlegen. Vorher galten 12 Prozent.
Bestandsaufnahme: was vor dem ersten Angebot geklärt sein muss
Die teuersten Fehler bei der Altbausanierung passieren nicht auf der Baustelle, sondern davor – weil Angebote eingeholt werden, ehe klar ist, was das Haus überhaupt braucht. Drei Dokumente gehören an den Anfang.
Energieausweis und Energieberatung
Der Energieausweis kostet für ein Einfamilienhaus meist 250 bis 550 Euro, gilt zehn Jahre und liefert den Heizwärmebedarf, mit dem sich jede Maßnahme durchrechnen lässt. Er ist bei Verkauf und Neuvermietung ohnehin Pflicht, bei umfassenden Sanierungen ebenfalls, und praktisch jede Landesförderung verlangt ihn als Beilage. Was er nicht liefert, ist eine Reihung der Maßnahmen – dafür braucht es die Vor-Ort-Energieberatung, die in allen Bundesländern über die Landesenergieagenturen gefördert oder ganz kostenlos angeboten wird. Ohne Energieberatung wird es außerdem eng: Für die kommende Runde der Bundesförderung ist der Nachweis einer Beratung bei Ein- und Zweifamilienhäusern als Voraussetzung angekündigt.
Bausubstanz prüfen lassen
Ein Baumeister oder Bausachverständiger braucht für ein Einfamilienhaus zwei bis drei Stunden und kostet dafür 300 bis 700 Euro. Geprüft werden Feuchtigkeit im Sockel und Keller, Risse und deren Ursache, Zustand von Dachstuhl und Deckenbalken, Holzschädlinge, Zustand der Elektrik und der Wasserleitungen. Wer diese Runde auslässt, entdeckt die Probleme erst, wenn der Verputz herunten ist – dann zu Baustellenpreisen und unter Zeitdruck.
Schadstoffe im Bestand
Häuser vor 1990 enthalten mit hoher Wahrscheinlichkeit mindestens einen der folgenden Stoffe: Asbest in Faserzementplatten an Dach und Fassade, in Bodenbelägen und Nachtspeicheröfen, PAK in Klebern unter Parkett und Bitumenbahnen, Blei in alten Wasserleitungen, Holzschutzmittel wie Lindan und PCP in Dachstühlen der 1960er und 1970er. Jeder davon verändert Ablauf und Entsorgungskosten. Eine Schadstofferkundung vor der Ausschreibung kostet einige hundert Euro und verhindert, dass eine Baustelle wegen eines Asbestfunds wochenlang stillsteht.
Die Reihenfolge: Hülle vor Technik
Jede Sanierungsberatung in Österreich, von klimaaktiv bis zu den Landesenergieagenturen, empfiehlt dieselbe Grundabfolge. Der Grund ist physikalisch: Die Heizung wird auf den Wärmebedarf des Hauses dimensioniert, und der Wärmebedarf hängt an der Hülle. Erst wenn die Hülle steht, ist klar, wie klein die neue Heizung sein darf.
| Schritt | Maßnahme | Warum in dieser Position |
|---|---|---|
| 1 | Feuchtigkeit und Statik sanieren | Nasses Mauerwerk darf nicht gedämmt werden, Risse müssen vor dem Verputz ruhen |
| 2 | Dach und oberste Geschoßdecke | Größter Verlust je Quadratmeter, oft günstigste Maßnahme, Gerüst noch nicht nötig |
| 3 | Fenster und Außenwand gemeinsam | Fenster in die Dämmebene setzen vermeidet Wärmebrücken am Anschluss |
| 4 | Kellerdecke | Von unten dämmen, unabhängig vom Gerüst, günstig |
| 5 | Heizung und Warmwasser | Neue Heizlast ist jetzt bekannt, Wärmepumpe kann klein und mit niedriger Vorlauftemperatur ausgelegt werden |
| 6 | Lüftung, Elektrik, Bad, Böden | Innenausbau zuletzt, nachdem alle Leitungswege feststehen |
Von dieser Reihenfolge darf man abweichen, wenn ein Bauteil akut kaputt ist – ein undichter Kessel wartet nicht auf die Fassade. Dann sollte die neue Heizung aber bereits auf den Zustand nach der geplanten Dämmung ausgelegt werden, mit einer Heizlastberechnung, die die künftigen U-Werte annimmt. Eine zu große Wärmepumpe taktet ständig, verschleißt schneller und braucht mehr Strom.
Fenster und Fassade nie getrennt planen
Der häufigste Einzelfehler in der Praxis: Neue Fenster werden bündig in die alte Laibung gesetzt, die Fassade folgt Jahre später. Dann sitzt das Fenster 16 bis 20 Zentimeter hinter der neuen Dämmebene, der Anschluss wird zur Wärmebrücke mit Schimmelrisiko, und der Fensterbauer muss ein zweites Mal kommen, um Bänke und Anschlussbleche neu zu setzen. Wer die Fassade nicht sofort dämmen kann, setzt die Fenster zumindest so weit nach außen, wie es die künftige Dämmstärke verlangt, und dämmt die Laibungen provisorisch.
Was die einzelnen Maßnahmen in Österreich kosten
Die Preise stammen aus aktuellen österreichischen Angeboten und Kostenrechnern und gelten für ein Einfamilienhaus mit rund 140 Quadratmetern Wohnfläche und 160 bis 200 Quadratmetern Fassade. Regionale Unterschiede von 15 bis 20 Prozent zwischen Wien und dem ländlichen Raum sind üblich.
| Maßnahme | Richtpreis | Typisch fürs Musterhaus |
|---|---|---|
| Oberste Geschoßdecke dämmen (begehbar) | 40 – 90 €/m² | 4.000 – 9.000 € |
| Dach neu decken samt Aufsparrendämmung | 75 – 190 €/m² | 15.000 – 38.000 € |
| Fassade WDVS, 16 cm EPS, inkl. Putz und Gerüst | 85 – 145 €/m² | 17.000 – 29.000 € |
| Fassade WDVS, 16 cm Steinwolle | 110 – 180 €/m² | 22.000 – 36.000 € |
| Fenster, 3-fach, Kunststoff bis Holz-Alu, inkl. Einbau | 400 – 1.200 € je Fenster | 7.000 – 18.000 € für 15 Fenster |
| Kellerdecke von unten dämmen | 50 – 145 €/m² | 4.000 – 11.000 € |
| Luft/Wasser-Wärmepumpe im Bestand, komplett | 16.000 – 28.000 € | inkl. Puffer, Hydraulik, Kesselentsorgung |
| Anpassung der Heizflächen für niedrige Vorlauftemperatur | 3.000 – 8.000 € | größere Heizkörper oder Fußbodenheizung in Teilbereichen |
| Elektrik komplett erneuern | 120 – 250 €/m² | 17.000 – 35.000 € |
| Bad komplett, 7 – 10 m² | 9.000 – 25.000 € | je Ausstattung |
| Mauertrockenlegung, Injektion | 150 – 300 €/lfm | 6.000 – 15.000 € bei 40 lfm |
Als Faustregel für die Gesamtsumme haben sich in Österreich zwei Bandbreiten etabliert: Eine thermische Sanierung der Hülle plus Heizungstausch liegt bei 600 bis 1.200 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, eine Kernsanierung mit Elektrik, Sanitär, Bädern und Böden bei 1.400 bis 2.500 Euro. Beim 140-Quadratmeter-Haus sind das 85.000 bis 170.000 Euro für die thermische Sanierung und 200.000 bis 350.000 Euro für die Kernsanierung. Für die Kostenaufstellung einzelner Positionen und die Finanzierung gibt der Artikel Haus renovieren: Kosten, Tipps und Finanzierung den Rahmen vor.
Die 75-Prozent-Grenze
Übersteigen die Sanierungskosten rund drei Viertel der Kosten eines vergleichbaren Neubaus, ist Abriss und Neubau meist wirtschaftlicher. Der Neubau eines Einfamilienhauses liegt in Österreich 2026 bei 2.700 bis 3.400 Euro je Quadratmeter, die Grenze also bei rund 2.000 bis 2.500 Euro je Quadratmeter Sanierung. Wer über diese Marke kommt, kauft für sein Geld ein Haus mit alten Raumhöhen, alter Statik und altem Grundriss. Unterhalb davon spricht fast alles für die Sanierung: Grundstück und Fundament sind vorhanden, Abbruch und Entsorgung entfallen, die Bauzeit ist kürzer, und die Umwidmungs- oder Bebauungsfragen stellen sich nicht neu.
Rechenbeispiel: Haus aus 1972, 140 Quadratmeter
Ein zweigeschoßiges Haus in Niederösterreich, Ziegelmauerwerk 30 Zentimeter ohne Dämmung, Holzfenster aus 1995 mit Zweifachverglasung, Ölkessel aus 2004, Heizwärmebedarf laut Energieausweis 165 kWh/m²a. Der Ölverbrauch lag zuletzt bei rund 3.000 Litern im Jahr, das sind bei 1,10 Euro je Liter 3.300 Euro.
- Oberste Geschoßdecke, 90 m², 24 cm Mineralwolle begehbar: 5.800 Euro
- Fassade, 180 m², 18 cm EPS, Gerüst, Putz, Anstrich: 23.500 Euro
- 15 Fenster Holz-Alu, 2 Außentüren, Einbau in Dämmebene: 21.000 Euro
- Kellerdecke, 80 m², 10 cm EPS von unten: 6.400 Euro
- Luft/Wasser-Wärmepumpe 8 kW, Puffer, Hydraulik, 4 größere Heizkörper, Ölkessel und Tank entsorgt: 27.000 Euro
- Energieberatung, Energieausweis, Einreichung: 1.200 Euro
- Summe: 84.900 Euro, mit 12 Prozent Reserve für Überraschungen rund 95.000 Euro
Nach der Sanierung liegt der Heizwärmebedarf bei etwa 45 kWh/m²a. Die Wärmepumpe braucht dafür mit einer Jahresarbeitszahl von 3,5 rund 2.300 Kilowattstunden Strom für Heizung und weitere 900 für Warmwasser, zusammen etwa 1.000 Euro im Jahr. Die Ersparnis gegenüber dem Öl liegt bei rund 2.300 Euro jährlich, dazu entfallen Kaminkehrer und Kesselwartung. Ohne Förderung amortisiert sich die Sanierung in etwa 35 Jahren, mit Landesförderung und Wertsteigerung des Hauses deutlich früher. Die eigentliche Rendite steckt allerdings woanders: in einem Haus, das im Sommer kühl bleibt, im Winter keine kalten Wände hat und beim Verkauf nicht in Energieklasse F steht.
Was die OIB-Richtlinie 6 seit 2025 verlangt
Die im September 2025 neu erlassene OIB-Richtlinie 6 setzt die EU-Gebäuderichtlinie um und ändert die Spielregeln für Einzelmaßnahmen. Wer nur einen Bauteil saniert, etwa nur die Fassade oder nur das Dach, hat zwei Wege: entweder ein Sanierungskonzept beziehungsweise den neuen Renovierungspass vor Baubeginn, der den Weg zum Nullemissionsgebäude beschreibt, oder die Unterschreitung der maximal zulässigen U-Werte um mindestens 24 Prozent. Für erdberührte Bauteile und Gefälledämmungen gilt die 24-Prozent-Regel nicht.
| Bauteil | Höchstwert U [W/m²K] | Einzelmaßnahme ohne Konzept (minus 24 %) |
|---|---|---|
| Dach, oberste Geschoßdecke | 0,20 | 0,15 |
| Außenwand | 0,35 | 0,27 |
| Kellerdecke gegen unbeheizt | 0,40 | 0,30 |
| Fenster, Wohngebäude | 1,40 | 1,06 |
In der Praxis heißt das: 16 Zentimeter EPS an der Außenwand sind Untergrenze, 18 bis 20 sind Standard. Bei der obersten Geschoßdecke führen 0,15 W/m²K zu 24 bis 28 Zentimetern Mineralwolle. Fenster mit einem Uw von 1,06 sind Dreifachverglasung. Wie sich diese Werte berechnen, zeigt der Artikel zum U-Wert. Die Umsetzung in Landesrecht erfolgt über die Bauordnungen der Länder, die Übergangsfristen sind unterschiedlich – vor der Einreichung lohnt ein Anruf bei der Baubehörde, welche Fassung gerade gilt.
Die Hülle im Detail
Dach und oberste Geschoßdecke
Ist der Dachraum unbeheizt und bleibt es, wird die Geschoßdecke gedämmt, nicht das Dach – das ist um den Faktor drei bis fünf günstiger. Begehbar wird die Dämmung mit druckfesten Platten oder einer Lattung mit Verlegeplatten darüber. Soll der Dachboden ausgebaut werden, gehört die Dämmung in oder auf die Sparren, und dann ist der Zeitpunkt der Neueindeckung der richtige, weil die Aufsparrendämmung ohne Eingriff in den Innenraum möglich ist. Was eine Dachsanierung im Detail kostet, hängt an Eindeckung, Lattung und Spenglerarbeiten.
Außenwand: außen, wenn es geht
Der Vollwärmeschutz von außen ist bauphysikalisch die beste Lösung, weil die Wand warm bleibt und Wärmebrücken an Decken und Innenwänden mit abgedeckt werden. Nicht möglich ist er bei Sichtziegelfassaden, Denkmalschutz, Reihenhäusern an der Grundgrenze und Fassaden, die so viel Gliederung haben, dass die Dämmung die Proportionen zerstört. Dann bleibt die Innendämmung, mit ihren eigenen Regeln zu Dämmstärke, Feuchte und Balkenköpfen.
Kellerdecke: die stille Reserve
Die Kellerdeckendämmung ist die Maßnahme mit dem besten Verhältnis von Kosten zu Wirkung, wenn der Keller unbeheizt ist. Zehn Zentimeter EPS von unten, in einem Wochenende in Eigenleistung montierbar, senken die Fußkälte im Erdgeschoß spürbar und den Heizwärmebedarf um fünf bis zehn Prozent. Vorher ist zu klären, ob Leitungen unter der Decke laufen und ob die Kellerwände feucht sind – dann gehört zuerst die Mauertrockenlegung auf die Liste, sonst dämmt man die Feuchte ein.
Heizung nach der Hülle
Nach der Dämmung sinkt die Heizlast des Musterhauses von rund 14 auf 6 bis 8 Kilowatt. Damit wird die Wärmepumpe im Altbau zur wirtschaftlichen Lösung: Die bestehenden Heizkörper reichen bei niedrigerer Vorlauftemperatur oft aus, weil sie für das ungedämmte Haus ausgelegt wurden und jetzt überdimensioniert sind. Ein hydraulischer Abgleich gehört in jedem Fall dazu und ist bei fast allen Förderungen Bedingung.
Wer eine Pellet- oder Hackschnitzelheizung bevorzugt, braucht Lagerraum und Rauchfang, gewinnt aber Unabhängigkeit vom Strompreis. Gasanschlüsse werden im Bestand in Österreich nicht mehr gefördert, und der Ausstieg aus fossilen Heizungen ist politisch beschlossen – eine neue Gastherme ist im Altbau keine langfristige Entscheidung mehr.
Förderungen: Bundesstopp und offene Landesprogramme
Die Sanierungsoffensive des Bundes ist für neue Anträge geschlossen. Der Sanierungsbonus wurde am 2. Februar 2026 eingestellt, der Kesseltausch folgte im Juli 2026, weil das Jahresbudget von 360 Millionen Euro ausgeschöpft war. Bestehende Registrierungen bleiben gültig. Für 2027 sind erneut 360 Millionen Euro vorgesehen, erstmals getrennt in etwa 181 Millionen für die thermische Sanierung und 179 Millionen für den Kesseltausch. Fördersätze und Starttermin werden im Herbst 2026 festgelegt; angekündigt sind niedrigere Sätze als bisher sowie die Energieberatung als Voraussetzung.
Offen sind die Landesförderungen, und sie unterscheiden sich erheblich. Wien etwa fördert die thermisch-energetische Sanierung von Eigenheimen mit 30 Prozent der Kosten bis 8.000 Euro, bei Erreichen des besseren Standards von 1,30 mal HWB-Referenz mit 35 Prozent bis 12.000 Euro; eine Teilsanierung mit mindestens 40 Prozent Einsparung bekommt 25 Prozent bis 4.000 Euro. Salzburg dagegen hat die energetische Sanierungsförderung nach dem Wohnbauförderungsgesetz für 2026 ausgesetzt. Die Bandbreite für ein komplettes Sanierungsprojekt reicht je nach Bundesland von rund 12.500 bis fast 50.000 Euro, wie der Ländervergleich im Artikel zur Fenstertausch-Förderung zeigt. Drei Regeln gelten überall: Antrag vor Baubeginn beziehungsweise vor Auftragserteilung, Energieausweis als Beilage, und Fachbetrieb mit Rechnung. Eigenleistung wird nur beim Material gefördert.
Eine zweite Konsequenz des Bundesstopps ist weniger bekannt: Die Öko-Sonderausgabenpauschale von 800 Euro jährlich über fünf Jahre für thermische Sanierungen setzt eine ausbezahlte Bundesförderung voraus. Wer 2026 nur mit Landesmitteln saniert, bekommt sie nicht. Wer warten kann, sollte die Einreichung deshalb mit dem Start der 2027er-Runde abstimmen.
Baurecht: Anzeige, Bewilligung, Nachbarn
Ob eine Sanierung anzeige- oder bewilligungspflichtig ist, regelt die Bauordnung des Bundeslandes. Dämmung und Fenstertausch ohne Änderung der Öffnungsgrößen sind meist bewilligungsfrei oder anzeigepflichtig, sobald aber das äußere Erscheinungsbild wesentlich verändert, ein Dachgeschoß ausgebaut oder eine Öffnung vergrößert wird, braucht es die Baubewilligung mit Einreichplan. Zwei Punkte werden regelmäßig übersehen: Eine Fassadendämmung von 20 Zentimetern verschiebt die Außenwand um 20 Zentimeter, was bei geringen Abständen zur Grundgrenze in Konflikt mit dem Mindestabstand geraten kann. Und wer am Rauchfang etwas ändert oder den Kessel tauscht, braucht die Abnahme durch den Rauchfangkehrer, in mehreren Ländern auch eine Fertigstellungsmeldung an die Gemeinde.
Die sieben teuersten Fehler
- Heizung vor Hülle tauschen. Die neue Anlage ist zu groß, taktet, verschleißt. Wenn es nicht anders geht: auf den gedämmten Zustand auslegen.
- Fenster ohne Fassadenkonzept setzen. Falsche Einbauebene, Wärmebrücke, zweiter Fensterbauereinsatz.
- Feuchte Wände dämmen. Die Feuchte bleibt im Mauerwerk, Salze wandern, der Putz platzt hinter der Dämmung. Erst trockenlegen, dann dämmen.
- Dämmen ohne Lüftungskonzept. Dichte Hülle plus altes Lüftungsverhalten ergibt Schimmel in Ecken und hinter Möbeln. Mindestens Fensterfalzlüfter oder Abluftanlage einplanen.
- Elektrik übersehen. Klassische Nullung, kein FI-Schutzschalter, Aluminiumleitungen: Wer bei der Sanierung Wände offen hat und die Elektrik nicht mitnimmt, zahlt später das Doppelte.
- Ohne Reserve kalkulieren. Zehn bis fünfzehn Prozent der Bausumme für Überraschungen sind kein Puffer, sondern Erfahrungswert.
- Förderantrag nach Auftragsvergabe. Alle Landesstellen verlangen den Antrag vorher. Ein unterschriebener Auftrag vor der Einreichung ist ein Ausschlussgrund.
Zeitplan für eine Gesamtsanierung
Von der ersten Energieberatung bis zur fertigen Wärmepumpe vergehen bei einer bewohnten Gesamtsanierung realistisch 12 bis 18 Monate. Die Planung mit Beratung, Angeboten, Förderanträgen und eventuell Bauverfahren braucht drei bis sechs Monate. Dach und Geschoßdecke lassen sich in zwei bis vier Wochen erledigen, Fassade und Fenster in vier bis acht Wochen, die Kellerdecke in wenigen Tagen. Der Heizungstausch dauert eine bis zwei Wochen und gehört in die Übergangszeit, nicht in den Jänner. Wer in der Frostperiode keine Fassade verputzen kann, plant Dach und Innenarbeiten für den Winter und die Hülle für Frühjahr bis Herbst.
Häufig gestellte Fragen zur Altbausanierung
In welcher Reihenfolge saniert man ein altes Haus?
Zuerst Feuchtigkeit und Statik, dann Dach oder oberste Geschoßdecke, danach Fenster und Fassade gemeinsam, anschließend die Kellerdecke, erst dann Heizung und Warmwasser, zuletzt Elektrik, Bad und Böden. Die Heizung kommt nach der Hülle, weil erst dann die tatsächliche Heizlast feststeht.
Was kostet es, ein altes Haus zu sanieren?
Eine thermische Sanierung der Hülle mit Heizungstausch liegt in Österreich bei 600 bis 1.200 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, eine Kernsanierung mit Elektrik, Sanitär und Bädern bei 1.400 bis 2.500 Euro. Für ein Haus mit 140 Quadratmetern sind das 85.000 bis 170.000 beziehungsweise 200.000 bis 350.000 Euro.
Wann lohnt sich Abriss statt Sanierung?
Wenn die Sanierungskosten rund 75 Prozent eines vergleichbaren Neubaus erreichen. Bei Neubaukosten von 2.700 bis 3.400 Euro je Quadratmeter liegt die Grenze bei etwa 2.000 bis 2.500 Euro je Quadratmeter Sanierung. Schwere Statik- oder Feuchteschäden, sehr niedrige Raumhöhen und ein unbrauchbarer Grundriss sprechen zusätzlich für den Neubau.
Gibt es 2026 noch eine Bundesförderung für die Sanierung?
Nein. Der Sanierungsbonus ist seit 2. Februar 2026 geschlossen, der Kesseltausch seit Juli 2026. Für 2027 sind 360 Millionen Euro vorgesehen, davon rund 181 Millionen für die thermische Sanierung; die Bedingungen werden im Herbst 2026 festgelegt. Offen sind die Landesförderungen, die je nach Bundesland stark unterschiedlich ausfallen.
Muss ich beim Dämmen die OIB-Richtlinie 6 einhalten?
Ja, sobald die Landesbauordnung die Fassung 2025 übernommen hat. Bei Einzelmaßnahmen müssen die zulässigen U-Werte um mindestens 24 Prozent unterschritten werden, sofern kein Sanierungskonzept oder Renovierungspass vorliegt. Für die Außenwand heißt das 0,27 W/m²K, für Dach und oberste Geschoßdecke 0,15, für Fenster 1,06.
Kann ich im Altbau eine Wärmepumpe einbauen?
Ja, wirtschaftlich aber erst nach der Dämmung. Sinkt der Heizwärmebedarf auf 40 bis 60 kWh/m²a, reichen meist die bestehenden Heizkörper bei Vorlauftemperaturen um 45 Grad. Eine Wärmepumpe im ungedämmten Haus braucht 60 bis 70 Grad Vorlauf, läuft mit schlechter Arbeitszahl und wird zu groß dimensioniert.
Wie lange dauert eine Gesamtsanierung?
Bewohnt und in Etappen realistisch 12 bis 18 Monate, davon drei bis sechs Monate Planung, Angebote und Förderanträge. Die reinen Bauzeiten: Dach zwei bis vier Wochen, Fassade und Fenster vier bis acht Wochen, Heizungstausch ein bis zwei Wochen, Kellerdecke wenige Tage.