
Rund 97 Prozent der österreichischen Stromzählpunkte haben inzwischen ein digitales Messgerät. Aber nur etwa 760.000 davon, also 12,6 Prozent, senden tatsächlich Viertelstundenwerte an den Netzbetreiber. Bei allen anderen liegt der Zähler in der Werkseinstellung, überträgt einmal täglich einen Tageswert – und der Kunde verschenkt genau die Funktionen, für die das Gerät gebaut wurde.
Das ist die eigentliche Merkwürdigkeit der österreichischen Smart-Meter-Debatte. Diskutiert wird über den Ausstieg, während die meisten Haushalte gar nicht eingestiegen sind. Wer einen dynamischen Stromtarif nutzen, einer Energiegemeinschaft beitreten oder seine Wärmepumpe nach dem Börsenpreis steuern will, braucht die erweiterte Konfiguration – und muss sie aktiv beim Netzbetreiber anfordern.
Umgekehrt gilt: Wer keine Viertelstundenwerte im System haben will, kann das verlangen. Das Recht darauf steht im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz, es kostet nichts, und es ist jederzeit widerrufbar. Was dabei tatsächlich abgeschaltet wird und was nicht, ist allerdings weniger dramatisch, als beide Lager behaupten.
Drei Konfigurationen, ein Gerät
Der Zähler an der Wand ist in allen Fällen derselbe. Was sich unterscheidet, ist seine Konfiguration – und die bestimmt, welche Daten das Gerät speichert und weitergibt.
| Standard | Erweitert (Opt-in) | Opt-out | |
|---|---|---|---|
| Im Zähler gespeichert | Tages- und Viertelstundenwerte, 60 Tage | Tages- und Viertelstundenwerte, 60 Tage | keine Verbrauchswerte |
| Täglich übermittelt | Tageswert | Tages- und Viertelstundenwerte | nichts |
| Auslesung des Zählerstands | täglich | täglich | nur anlassbezogen |
| Im Webportal sichtbar | Tageswerte | Tages- und Viertelstundenwerte | nein |
| Monatliche Abrechnung | möglich | möglich | nein |
| Fernein- und -abschaltung | möglich | möglich | deaktiviert |
| Dynamischer Tarif, Energiegemeinschaft | nein | ja | nein |
Die Standardkonfiguration ist ab Werk eingestellt. Sie ist der Kompromiss, auf den sich Gesetzgeber und Datenschützer geeinigt haben: Die feinen Werte entstehen zwar im Gerät und bleiben dort 60 Tage lang gespeichert, wie es die Intelligente Messgeräte-Anforderungsverordnung vorschreibt, aber der Netzbetreiber darf sie nur mit ausdrücklicher Zustimmung auslesen. Ohne diese Zustimmung sieht er einen Zahlenwert pro Tag – ungefähr so viel, wie früher der Ableser einmal im Jahr sah, nur eben 365 Mal.
Wann sich die erweiterte Konfiguration lohnt
Sie ist kostenlos, im Kundenportal des Netzbetreibers selbst anforderbar und jederzeit wieder abwählbar. Notwendig ist sie in vier Fällen:
- Dynamischer Stromtarif. Seit 2025 muss jeder österreichische Stromlieferant einen Tarif anbieten, der den Börsenpreis stündlich oder viertelstündlich weitergibt. Abgerechnet wird nach Viertelstundenwerten, ohne Opt-in gibt es diesen Tarif nicht.
- Energiegemeinschaft. Für die Aufteilung des gemeinsam erzeugten Stroms braucht es die Viertelstundenwerte aller Beteiligten. Ohne erweiterte Konfiguration ist die Teilnahme technisch unmöglich.
- Photovoltaik mit Überschusseinspeisung. Die Abrechnung des eingespeisten Stroms funktioniert zwar auch mit Tageswerten, aber wer den Eigenverbrauch optimieren oder einen dynamischen Einspeisetarif nutzen will, braucht die feine Auflösung. Für die Auslegung eines Photovoltaik-Speichers sind die Viertelstundenprofile die beste Datengrundlage überhaupt.
- Wärmepumpe oder Wallbox steuern. Wer eine Wallbox oder eine Wärmepumpe in günstige Stunden legen will, braucht die Rückmeldung, ob die Steuerung funktioniert hat.
Opt-out: was tatsächlich abgeschaltet wird
Das Recht, die intelligenten Funktionen abzulehnen, steht in Paragraf 83 Absatz 1 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010, die technische Ausgestaltung in Paragraf 1 Absatz 6 der Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung. Ein wichtiges Missverständnis vorweg: Das Opt-out verhindert nicht den Zählertausch. Der alte Ferrariszähler mit der Drehscheibe kommt nicht zurück, und der Netzbetreiber muss ihn auch nicht belassen. Getauscht wird in jedem Fall.
Was das Opt-out bewirkt, ist die Umkonfiguration des neuen Geräts zum digitalen Standardzähler:
- Es speichert keine Monats-, Tages- und Viertelstundenwerte mehr im Gerät.
- Es überträgt nichts an die Zentrale des Netzbetreibers. Der Zählerstand wird nur anlassbezogen ausgelesen, also zur Jahresabrechnung, beim Lieferantenwechsel und bei Preisänderungen.
- Die Fernschaltfunktion ist deaktiviert. Der Netzbetreiber kann den Anschluss nicht aus der Ferne ab- oder zuschalten.
- Die Konfiguration ist am Display des Zählers erkennbar und darf vom Netzbetreiber nicht ohne Einverständnis geändert werden.
So läuft der Antrag
Zuständig ist immer der Netzbetreiber, nie der Stromlieferant. Wer bei Wien Energie einkauft, wendet sich also an die Wiener Netze, wer bei der EVN kauft, an Netz Niederösterreich. Der Ablauf:
- Der Netzbetreiber kündigt den Zählertausch schriftlich an, üblicherweise einige Wochen vorher.
- Der Kunde teilt schriftlich mit, dass er die Opt-out-Konfiguration wünscht – per Formular auf der Website des Netzbetreibers, per E-Mail oder per Brief. Anzugeben sind Kundennummer, Zählpunktnummer (steht auf jeder Stromrechnung, beginnt mit AT) und die Adresse der Anlage.
- Der Netzbetreiber bestätigt schriftlich. Diese Bestätigung sollte man aufheben.
- Eine gesetzliche Frist gibt es nicht, sinnvoll ist die Meldung möglichst früh nach der Ankündigung. Auch nach dem Tausch lässt sich umkonfigurieren.
- Wer in eine Wohnung mit bereits aktivem Smart Meter einzieht, kann unabhängig vom Vormieter das Opt-out wählen.
In einem Fall ist das Opt-out nicht möglich: Bei Mehrfachtarifzählern, also der klassischen Tag-Nacht-Umschaltung etwa für Nachtstrom oder Speicherheizungen, braucht der Zähler die Zeitsteuerung – die ist Teil der intelligenten Funktion.
Was das Opt-out kostet
Der Zählertausch selbst ist kostenlos, das Messentgelt läuft wie bisher über die Stromrechnung. Auch die Umkonfiguration verlangt kein Netzbetreiber gesondert. Die Kosten des Opt-out liegen woanders: keine monatliche Abrechnung, keine Verbrauchsdaten im Webportal, kein dynamischer Tarif, keine Energiegemeinschaft, keine Fernablesung. Wer sein Jahresverhalten nicht sehen kann, findet auch die Stromfresser im Haushalt schwerer – und verzichtet auf ein Sparpotenzial, das je nach Haushalt bei fünf bis zehn Prozent liegt.
Welcher Netzbetreiber für Sie zuständig ist
Der Netzbetreiber hängt am Standort, nicht am Vertrag, und lässt sich nicht wechseln. Er steht auf jeder Stromrechnung, meist im Abschnitt Netzkosten. In den Landeshauptstädten und Flächenländern sind das die Netzgesellschaften der Landesenergieversorger: Wiener Netze in Wien, Netz Niederösterreich, Netz Oberösterreich und Linz Netz im Großraum Linz, Energienetze Steiermark, Kärnten Netz, Salzburg Netz, TINETZ in Tirol, Vorarlberger Energienetze und Netz Burgenland. Dazu kommen rund hundert kleinere Netzbetreiber, oft in Gemeindebesitz – deshalb schwanken Portalname, Formularweg und Bezeichnung der Konfigurationen. Die Sache selbst ist überall dieselbe, weil sie bundesgesetzlich geregelt ist: Manche Betreiber sprechen von „IMS Standard“ und „IME erweitert“, andere von „Standard“ und „Opt-in“, gemeint sind dieselben drei Varianten aus der Tabelle oben.
Datenschutz: was der Netzbetreiber wirklich sieht
Die Sorge, dass sich aus dem Lastprofil das Leben im Haushalt rekonstruieren lässt, ist technisch nicht unbegründet. Aus Viertelstundenwerten lassen sich Anwesenheit, Schlafzeiten und der Betrieb großer Geräte ablesen. Genau deshalb hat der Gesetzgeber die Viertelstundenübertragung an eine ausdrückliche Zustimmung geknüpft und nicht zur Voreinstellung gemacht.
In der Standardkonfiguration verlässt ein einziger Summenwert pro Tag das Haus. Daraus lässt sich erkennen, ob jemand im Urlaub war, nicht aber, wann geduscht oder ferngesehen wurde. Die Datenverarbeitung unterliegt der Datenschutz-Grundverordnung, der Netzbetreiber darf die Daten nur für Abrechnung, Netzbetrieb und gesetzlich definierte Zwecke verwenden, und der Stromlieferant bekommt nur, was für die Rechnung nötig ist. Die Verwendung für Werbung oder die Weitergabe an Dritte ist nicht gedeckt.
Ein Detail, das oft untergeht: Die Speicherung im Gerät selbst lässt sich in der Standardkonfiguration nicht abschalten, sie ist in der Anforderungsverordnung für intelligente Messgeräte vorgeschrieben. Wer auch das nicht will, muss das Opt-out wählen – dann speichert das Gerät gar keine Verbrauchswerte mehr. Die Daten im Kundenportal des Netzbetreibers bleiben je nach Anbieter bis zu drei Jahre abrufbar, danach werden sie gelöscht.
Für die Praxis heißt das: Wer die erweiterte Konfiguration wählt, entscheidet sich bewusst dafür, dass sein Lastprofil beim Netzbetreiber liegt. Wer das nicht will, aber trotzdem seine Daten sehen möchte, hat einen dritten Weg.
Die Kundenschnittstelle: Daten im Haus behalten
Jeder Smart Meter hat an der Vorderseite eine Kundenschnittstelle, meist eine RJ12-Buchse mit der Bezeichnung P1. Über sie gibt der Zähler seine Messwerte im Sekundentakt direkt vor Ort aus – an ein Anzeigegerät, an ein Energiemanagementsystem oder an die eigene Hausautomatisierung. Diese Daten gehen nicht über den Netzbetreiber, sie verlassen das Haus nicht.
Die Schnittstelle ist ab Werk deaktiviert. Der Netzbetreiber muss sie auf Wunsch freischalten und übermittelt dazu einen Zugangsschlüssel, mit dem sich die verschlüsselte Datenausgabe entsperren lässt. Der Weg der Übermittlung unterscheidet sich je Netzbetreiber, üblich sind Brief oder Kundenportal. Technisch läuft die Ausgabe über das Protokoll DLMS/COSEM auf einer M-Bus-Schnittstelle. Fertige Auslesegeräte gibt es ab rund 25 bis 150 Euro, dazu kommen Bastellösungen für die gängigen Hausautomatisierungssysteme.
Für alle, die den eigenen Verbrauch in Echtzeit sehen wollen, ist das der interessanteste Weg: sekundengenaue Werte im Haus, ohne dass ein Datenpaket mehr an den Netzbetreiber geht als in der Standardkonfiguration ohnehin. In Kombination mit einer Smart-Home-Steuerung lassen sich damit Verbraucher automatisch dann einschalten, wenn die eigene Photovoltaik liefert.
Der Rollout in Zahlen
Die Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung schrieb vor, dass bis Ende 2024 im Rahmen der technischen Machbarkeit 95 Prozent der Zählpunkte mit einem intelligenten Messgerät ausgestattet sein müssen. Diese Vorgabe wurde erfüllt: Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren laut Monitoring der E-Control 6,53 von 6,74 Millionen Zählpunkten umgerüstet, das sind 96,9 Prozent. 90 der 117 Netzbetreiber erreichten die 95-Prozent-Marke. Ende 2025 lag der Wert bei rund 97 Prozent.
Die verbleibenden zwei bis drei Prozent sind Sonderfälle: Zählpunkte ohne Mobilfunkabdeckung, Anlagen unter Denkmalschutz, unzugängliche Zählerplätze und eben jene Kunden, die das Opt-out gewählt haben. Bemerkenswert bleibt die Gegenzahl: Von den installierten Geräten liefern nur rund 760.000 tatsächlich Viertelstundenwerte. Die große Mehrheit läuft in der Standardkonfiguration, viele Haushalte wissen laut einer Befragung aus dem Herbst 2025 nicht einmal sicher, ob sie einen Smart Meter haben.
Was das für einen Neubau bedeutet
Bei einem Neubau installiert der Netzbetreiber von vornherein ein intelligentes Messgerät, das Opt-out ist auch hier möglich. Sinnvoll ist es selten: Fast jedes neue Einfamilienhaus in Österreich bekommt heute eine Photovoltaikanlage, eine Wärmepumpe und früher oder später eine Ladestation – und alle drei profitieren von der feinen Auflösung. Wer beim Hausanschluss ohnehin mit dem Netzbetreiber zu tun hat, klärt die Zählerkonfiguration am besten im selben Zug mit. Für die Zählerplatznische gilt: Der Platz für ein Auslesegerät an der Kundenschnittstelle und eine Steckdose daneben kosten im Rohbau fast nichts und lassen sich später nur mit Aufwand nachrüsten.
Was der Zähler kann, was er nicht kann
Zwei hartnäckige Behauptungen halten sich in beide Richtungen.
- Er spart nicht von selbst Strom. Ein Zähler misst, er steuert nichts. Die Einsparung entsteht erst, wenn jemand die Daten anschaut und sein Verhalten oder seine Geräte ändert. Ohne Blick ins Portal bleibt der Verbrauch, wie er war.
- Er überwacht nicht einzelne Geräte. Der Zähler misst die Summe am Hausanschluss. Welche Maschine gerade läuft, weiß er nicht. Verfahren, die aus dem Summenprofil auf Einzelgeräte schließen, brauchen deutlich feinere Auflösung als eine Viertelstunde.
- Er strahlt weniger als ein Handy. Die Datenübertragung läuft in Österreich überwiegend über die Stromleitung selbst, also leitungsgebunden, teils über Mobilfunk. Wo Mobilfunk genutzt wird, sendet das Gerät einmal täglich für Sekunden.
- Die Fernabschaltung ist real, aber reguliert. Der Netzbetreiber kann einen Anschluss aus der Ferne abschalten. Die Voraussetzungen dafür sind dieselben wie früher beim Vor-Ort-Termin: Zahlungsverzug nach Mahnung und Fristsetzung. Neu ist nur, dass niemand mehr vorbeikommen muss.
Praktisch: den eigenen Zähler richtig einstellen
Drei Schritte lohnen sich für jeden Haushalt, unabhängig von der Grundhaltung zum Thema.
- Nachsehen, welche Konfiguration aktiv ist. Das Display des Zählers zeigt es an, das Kundenportal des Netzbetreibers ebenfalls. Ohne Registrierung im Portal sieht man gar nichts – und die ist bei fast allen Netzbetreibern kostenlos.
- Bewusst entscheiden. Wer eine Photovoltaikanlage, eine Wärmepumpe, ein Elektroauto oder Interesse an einem dynamischen Tarif hat, sollte die erweiterte Konfiguration anfordern. Wer nichts davon plant und die Datenübertragung ablehnt, wählt das Opt-out. Beide Wege sind kostenlos und reversibel.
- Die Kundenschnittstelle freischalten lassen. Sie ist unabhängig von der Konfiguration nutzbar und liefert die genauesten Daten, ohne dass sie das Haus verlassen.
Wer beim Vergleich der Tarife weitergehen will, findet die Grundlagen im Beitrag zu den Stromtarifen in Österreich. Beim Einzug in eine neue Wohnung ist die Zählpunktnummer ohnehin die erste Zahl, die gebraucht wird – was dabei zu tun ist, steht in der Anleitung zum Strom anmelden.
Häufig gestellte Fragen zum Smart Meter
Kann ich den Einbau eines Smart Meters in Österreich verweigern?
Nein. Der Netzbetreiber tauscht den alten Zähler in jedem Fall gegen ein neues elektronisches Gerät. Ablehnen können Sie nur die intelligenten Funktionen: Mit dem Opt-out nach Paragraf 83 Absatz 1 ElWOG wird das Gerät zum digitalen Standardzähler, der keine Verbrauchswerte speichert und nichts überträgt.
Was kostet das Opt-out?
Nichts. Weder der Zählertausch noch die Umkonfiguration werden gesondert verrechnet, das Messentgelt läuft unverändert über die Stromrechnung. Die Entscheidung ist außerdem jederzeit widerrufbar, ebenfalls kostenlos.
Welche Daten übermittelt ein Smart Meter standardmäßig?
In der Werkseinstellung genau einen Wert pro Tag, nämlich den Tagesverbrauch. Die Viertelstundenwerte entstehen zwar im Gerät und bleiben dort laut Anforderungsverordnung 60 Tage gespeichert, dürfen vom Netzbetreiber aber nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden ausgelesen werden.
Wie aktiviere ich die Viertelstundenwerte?
Über das Kundenportal des Netzbetreibers oder formlos per E-Mail. Die erweiterte Konfiguration ist kostenlos und wird meist innerhalb weniger Tage aktiv. Sie ist Voraussetzung für dynamische Stromtarife, für die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft und für eine genaue Auswertung von Photovoltaik und Eigenverbrauch.
Wer ist mein Ansprechpartner, der Stromlieferant oder der Netzbetreiber?
Immer der Netzbetreiber. Er gehört zum Zählpunkt und lässt sich nicht wechseln, während der Stromlieferant frei wählbar ist. Auf der Stromrechnung stehen beide, die Zählpunktnummer beginnt mit AT und wird bei jedem Antrag gebraucht.
Kann der Netzbetreiber meinen Strom aus der Ferne abschalten?
Technisch ja, sofern die Fernschaltfunktion aktiv ist. Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich dadurch nicht geändert: Eine Abschaltung setzt Zahlungsverzug samt Mahnung und Fristsetzung voraus. Beim Opt-out ist die Funktion deaktiviert.
Wie lese ich meinen Smart Meter selbst aus?
Über die Kundenschnittstelle an der Vorderseite, meist eine RJ12-Buchse mit der Bezeichnung P1. Der Netzbetreiber schaltet sie auf Wunsch frei und schickt den nötigen Zugangsschlüssel. Passende Auslesegeräte kosten ab rund 25 Euro und liefern sekundengenaue Werte, die das Haus nicht verlassen.