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    Einreichplan für ein Haus – Kosten und notwendige Unterlagen

    Die Entwurfsphase ist eine spannende Zeit, denn während dieser Zeitspanne nehmen grobe Bauideen allmählich Form an. Darauf folgt dann die Einreichphase, in der es wirklich ernst wird. Ziel ist es nämlich, die behördliche Baugenehmigung zu erwirken, die den eigentlichen Startschuss für Ihr Projekt gibt. Dann werde die Träume vom Eigenheim, dem neuen Anbau oder der Gewerbeimmobilie endlich Wirklichkeit!

    bauplan-einreichung

    Kann ich den Einreichplan selbst erstellen?

    Die örtliche Baubehörde benötigt genaue Informationen über das geplante Gebäude, um ihr Okay zu geben. Darum ist es notwendig, nun sehr gründlich zu arbeiten, damit die Entscheider keine Stolpersteine finden. Vielleicht müssen Sie sonst noch einmal nachbessern, das kostet Zeit und Nerven. Oder Sie erhalten schlussendlich einen ablehnenden Bescheid, der den Baubeginn auf unbestimmte Zeit verzögert oder Ihre Pläne sogar komplett zunichtemacht. Wir können Sie an dieser Stelle aber entlasten: Sie als Bauherr sind die nicht Person, die den Einreichplan erstellen muss. Diese Aufgabe wäre für einen Laien zu komplex! Deshalb ist es der verantwortliche Planer, der Hand anlegen und ein professionelles Dokument mit allen erforderlichen Details erstellen muss.

    Was kostet es, den Einreichplan erstellen zu lassen?

    Wahrscheinlich werden Sie einen fachkundigen Baumeister zur Seite stehen haben, der sich mit Einreichplänen auskennt. Der ungefähre Richtpreis für diesen Service liegt bei 1.000 bis 3.000 Euro, je nachdem, wie groß beziehungsweise kompliziert Ihr Bauprojekt ist.

    Ein Architekt kann sich mit dieser Aufgabe natürlich ebenfalls befassen, seine Arbeit ist aber normalerweise teurer. Rechnen Sie mit 2.000 bis 8.000 Euro für einen Einreichplan aus Architektenhand. Erkunden Sie sich besser vorher nach dem genauen Preis, um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben.

    Tipp: Wir raten davon ab, nur aus finanziellen Gründen selbst zu Stift und Papier zu greifen. Das geht normalerweise schief, schon allein deshalb, weil dabei sämtliche Bauvorschriften zum Tragen kommen müssen. Wer nicht vom Fach ist, gerät dabei leicht in Verwirrung, vergisst Details oder stellt einen Sachverhalt falsch dar. Das wiederum führt zu Rückfragen und Zeitverzögerungen – und letztlich doch wieder zu ärgerlichen Unkosten.

    Wo muss ich meinen Einreichplan abgeben?

    Jede Gemeinde hat eine eigene Einreichstelle, die zuständige Behörde in Wien ist zum Beispiel die MA37. Wenn Sie sich bei Ihrer Gemeinde nicht sicher sind, rufen Sie einfach kurz in der Information an und erkunden sich, wo Sie eine Baubewilligung beantragen können. Ihr Baumeister oder Architekt wird dies ebenfalls wissen und Ihnen Auskunft geben.

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    Diese Unterlagen müssen Sie einreichen

    Jetzt geht es darum, wirklich sämtliche Unterlagen beisammen zu haben, um die Behörde im ersten Anlauf zufriedenzustellen. Mit der folgenden Checkliste können Sie überprüfen, ob alle Dokumente und Informationen im Umschlag stecken:

    • Das Bauansuchen
    • Die Baupläne in dreifacher Ausführung
    • Die physikalische Baubeschreibung in dreifacher Ausführung
    • Die Grundbuchzustimmung
    • Eine aktuelle Grundbuchabschrift
    • Der Energieausweis (nicht nur Wärme- UND Schallschutz)
    • Ihr Nachweis über evtl. Stellplatzverpflichtung
    • Eine Berechnung der Anliegerleistung
    • Ihr Gestaltungskonzept für die Außenanlagen
    • Der Kanalanschlussbescheid
    • Und die statische Vorbemessung

    Achtung! Es können unter Umständen noch weitere Dokumente erforderlich sein. Lassen Sie sich diesbezüglich professionell beraten.

    Der Einreichplan selbst ist im Maßstab 1:1000 (eventuell auch 1:200 oder 1:500) zu erstellen. Die Behörde prüft anhand dieser Zeichnung, ob Sie alle gestalterischen, technischen und rechtlichen Vorgaben erfüllen und folglich mit dem Bau loslegen können. Der Plan muss auf DIN-A4-Format gefaltet sein und aus dokumentenechtem Material bestehen. Um ihn problemlos vervielfältigen zu können, werden Lichtechte und Beständigkeit vorausgesetzt.

    Die physikalische Baubeschreibung beinhaltet Informationen zur Grundgröße, zur Nutzfläche, zur Bauausführung und zum Verwendungszweck der geplanten Immobilie.

    Wie geht es nach der Baubewilligung weiter?

    Wenn alles gut geht, erhalten Sie nach einer gewissen Wartezeit Ihre Baubewilligung. Bringen Sie einige Geduld mit, denn die Sachbearbeiter benötigen normalerweise mehrere Wochen bis zu ihrer Entscheidung. Wenn Sie dann endlich die schriftliche Starterlaubnis in der Hand halten, müssen Sie innerhalb der nächsten vier Jahren mit dem Bau beginnen. In Oberösterreich sind es nur drei Jahre, bis die Baubewilligung schlussendlich erlischt. Achten Sie auch darauf, wann Ihr Bauprojekt abgeschlossen sein muss, damit auch in dieser Hinsicht Ihre Erlaubnis erhalten bleibt.

    Starten Sie am besten direkt in die Detailplanung, um keine unnötige Zeit zu verlieren. Der Einreichplan dient Ihnen nun als Vorlage für den eigentlichen Bauplan, auch Polierplan genannt. Der Bauplan im Maßstab 1:50 enthält natürlich auch sämtliche Änderungen, die die Baubehörde Ihnen vorschreibt. An ihm orientiert sich die ausführende Baufirma. Lassen Sie Ihren Bauplan entweder von Ihrem Architekten anfertigen oder von einem Bauleiter beziehungsweise technischen Bauplaner. So wird er zu Ihrer soliden Grundlage für einen perfekt geplanten Bau.

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    Lesetipp: Wie Sie die Planungsphase davor strukturiert angehen – vom Raumprogramm bis zur Auswahl des Planers – zeigt unser Ratgeber Bauplanung leicht gemacht.

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