Lärm als natürliche Begleiterscheinung von menschlichen Aktivitäten ist für viele Bürger das dringlichste Umweltproblem. In einem Haus oder einer Wohnung sind die Fenster oft der Schwachpunkt, wenn es um die Schalldämmung geht. Mit Schallschutzfenstern kann dem entgegen gewirkt werden. Moderne Schallschutzfenster sind überaus wirksam gegen Lärmeinflüsse von Außen, und viele Menschen erachten genau das als massive Minderung der Lebensqualität.
Lärm stört die Konzentration und wird von vielen Menschen als Belästigung empfunden, er beeinflusst das Wohlbefinden und kann zu gesundheitlichen Störungen führen. Die Intensität der Beeinträchtigung hängt neben der Art, Intensität und Dauer der Geräuscheinwirkung auch von der Konstitution der betroffenen Personen ab.
Fenster die gegen Lärm schützen
Mehr als zwei Millionen Menschen fühlen sich in Österreich tagsüber durch Lärm gestört, dabei wird in mehr als 70 Prozent der Fälle Verkehrslärm als Ursache der Störung genannt. Der Schutz vor Verkehrslärm wird über Landes- bzw. Bundesgesetze und entsprechende Verordnungen und Richtlinien geregelt. Schallschutzfenster sind in neuen Wohnungen in vielen Städten bereits Standard, doch gerade in Altbauten sind vielerorts noch alte Fenster verbaut.
Wo eine Anordnung von Lärmschutzmaßnahmen an der Quelle der Emissionen nicht möglich ist oder keine genügende Wirkung zeigt, bestehen Möglichkeiten, Schutzmaßnahmen am Gebäude selbst durch eine zweckmäßige Ausführung der Fassaden sowie Tür- und Fensterkonstruktionen zu ergreifen. Eine Renovierung und der Einbau von Schallschutzfenstern ist eine gute Maßnahme zur Steigerung der Lebensqualität für die Bewohner.
Schallschutzfenster – Schaldämmmaß von 38 dB bis 43 dB
Verkehrsgeräusche dringen in den meisten Fällen durch nicht ausreichend schallgedämmte Gebäudeöffnungen ein, die lärmdurchlässigsten Außenbauteile sind Fenster und Türen. Bei Neubauten wird der Mindestschallschutz von Außenbauteilen durch Bauordnungen und Normen, beispielsweise die ÖNORM B 8115-2 bestimmt. Die schalldämmende Wirkung von Schallschutzfenstern wird durch die Angabe des bewerteten Schalldämmmaßes in dB (Dezibel) gemacht. So liegt die Schallpegeldifferenz bei fachgerecht eingebauten Isolierglasfenstern in geschlossenem Zustand bei mindestens 30 dB.
Die Anforderungen an Außenbauteile sind abhängig vom gemessenen Außenlärmpegel: Beträgt dieser zur Tageszeit mehr als 60 dB und zur Nachtzeit mehr als 50 dB, muss das Schalldämmmaß von Schallschutzfenstern und Türen mindestens 38 dB betragen. Liegt der gemessene Lärmpegel noch höher, nämlich mehr als 70 dB zur Tageszeit und mehr als 60 dB zur Nachtzeit, beträgt das erforderliche Schalldämmmaß mindestens 43 dB.
Wichtig! Dichtungen, Glas und Fensterrahmen
Neben der Glas- und Rahmenkonstruktion hat auch die Ausführung der Dichtungen Einfluss auf die Wirksamkeit von Schallschutzfenstern, denn die schalldämmende Wirkung kann durch mangelhafte oder schlecht eingepasste Dichtungen erheblich eingeschränkt werden. In bestehenden Gebäuden können schon ein Ersetzen der Dichtung sowie eine Sanierung der Rahmen zu entscheidenden Verbesserungen führen. Allerdings kann sich bei unsachgemäßer Ausführung auch ein Negativ-Effekt einstellen, daher ist bei Sanierungsmaßnahmen unbedingt das Beiziehen eines Fachkundigen zu empfehlen.
Kastenfenster bieten guten Schutz gegen Lärm
Bestimmte Fenstertypen sind zur Anwendung bei hohen Schallschutzfenstern besonders geeignet. Kastenfenster beispielsweise, die zum Teil auch noch bei älteren Gebäuden anzutreffen sind, verfügen über zwei Fensterflügel, die in verschiedenen Ebenen liegen, durch einen starren Rahmen miteinander verbunden sind und sich meist getrennt öffnen lassen. Auch in der heutigen Zeit bieten Kastenfenster einen sehr guten Schutz gegen Außenlärm, insbesondere dann, wenn der Rahmen innenseitig zwischen den beiden Flügeln mit schallabsorbierenden Materialien ausgekleidet wird.
Eine Variante des Kastenfensters ist das Verbundfenster, bei dem zum Öffnen nur noch ein Flügel bewegt wird. Eine Möglichkeit, die sich als Alternative zum Austausch bestehender Fenster anbietet, ist der Einbau einer so genannten Fenster-Vorsatzschale. Dabei wird ein zweites Fenster in die äußere Ebene der Fassade eingebaut, um die Kastenwirkung auf diese Weise zu erzielen. Durch diese Maßnahme können in Abhängigkeit vom Zustand des bestehenden Fensters Schalldämmmaße von 50 dB und mehr erzielt werden.
Passive Lärmschutzmaßnahmen wie der Einbau von Lärmschutzfenstern an Bundesstraßen oder Landesstraßen werden beim Vorliegen bestimmter Bedingungen, die von Bundesland zu Bundesland verschieden sind, gefördert.