Ein Bauherr ist normalerweise ein Laie, dem es naturgemäß schwerfällt, ein komplexes Bauprojekt bis ins Detail im Auge zu behalten. Trotzdem wünscht er sich natürlich die Sicherheit, dass sein Geld gut investiert ist und er am Ende ein Gebäude erhält, das in Qualität und Ausführung seinen Vorstellungen entspricht. Um dies sicherzustellen, wird die örtliche Bauaufsicht (ÖBA) aktiv: Sie koordiniert, kontrolliert und überwacht die Baumaßnahmen vor Ort. Die Interessen des Bauherrn stehen dabei im Mittelpunkt des Handelns.
Staatliche Vorgaben für die örtliche Bauaufsicht
Die Bauaufsicht wird in der gesamten Bauabwicklungsphase aktiv, sie übernimmt auch die Übergabe sowie den Projektabschluss. Dabei trägt sie eine große Verantwortung, und muss aus diesem Grund über eine entsprechende Vorausbildung verfügen: Ausschließlich ausgebildete Baumeister, beeidete Ziviltechniker und Ingenieurbüros dürfen diesen wichtigen Job ausüben. Ob einzeln oder im Team, das steht den Experten frei.
Die terminliche Koordinierung wird übernommen
Sie als Bauherr sind der Auftraggeber der Bauaufsicht und legen dem Fachmann oder der Fachfrau das Wohl und Wehe Ihrer Baustelle in die Hand. Die ÖB ist nicht nur dafür zuständig, die fachliche Ausführung zu überwachen, sondern auch das Zusammenspiel der einzelnen Firmen zu koordinieren und darauf zu achten, dass alle Termine eingehalten werden. So eine Baustelle ist eine hochkomplexe Angelegenheit, und wenn ein Gewerk nicht rechtzeitig fertig wird, kann alles ins Stocken geraten. Darum ist es die terminliche Organisation keine kleine Nebensache, sondern mitentscheidend für das Gelingen.
Übrigens muss jede Person, die Ihre Baustelle betritt, sich zuerst bei der Bauaufsicht melden und natürlich auch den Anweisungen dieser Person folgen. Die Leistungen der einzelnen Handwerker werden laufend überprüft und abgenommen oder mit einer Mängelrüge versehen. Ein Mangel muss abgestellt werden, die Behebung ordnet die Bauaufsicht an.
Was unterscheidet die Bauaufsicht vom Bauleiter?
Zwischen der Bauaufsicht und dem Bauleiter besteht ein fundamentaler Unterschied, obwohl beides ähnlich klingt. Ein Bauleiter arbeitet für eine der ausführenden Baufirmen, was durchaus problematisch werden kann. Denn es ist nicht immer möglich, das Interesse des Bauherrn und zugleich des eigenen Unternehmens zu wahren, im Ernstfall kommt es zu Konflikten. Die Bauaufsicht jedoch ist bei keiner auf der Baustelle tätigen Firma beschäftigt, sondern vertritt ausschließlich seinen Auftraggeber, den Bauherrn selbst. Mit dieser Instanz sind deshalb weniger Probleme zu erwarten.
Haftung für Mängel und Fehler?
Die Bauaufsicht muss nur dann einschreiten, wenn für sie ein Mangel ersichtlich wird. Die ÖB darf allgemein auf die fachgerechte Ausführung durch die engagierten Unternehmen vertrauen, tritt aber für eigene Pflichtwidrigkeiten in Haftung, wenn daraus zum Beispiel eine Erhöhung der Baukosten resultiert. Sollte nicht feststellbar sein, dass die Bauaufsicht für einen bestimmten Schaden zurechenbar verantwortlich ist, dann haftet sie solidarisch gemeinsam mit den ausführenden Firmen.
Was kostet eine gute Bauaufsicht?
Natürlich ist eine gute Bauaufsicht nicht billig zu haben, schließlich handelt es sich hierbei immer um gut ausgebildete Spezialisten, die einer verantwortungsvollen Tätigkeit nachgehen. Bei den Kosten für diesen wichtigen Service kommt es ganz darauf an, in welchem Umfang die Experten bei Ihrem Projekt mithelfen. Unter einem Preis von 1.500 Euro ist nichts zu machen, allerdings erhalten Sie für diese vergleichsweise niedrige Summe nur eine Grundversorgung. In den meisten Fällen zahlen Bauherren 5.000 bis 7.000 Euro oder mehr, damit ihr Projekt eine solide, durchgängige Betreuung erhält. Im Vergleich zu den Gesamtbaukosten erscheint diese Summe immer noch relativ niedrig, und sie sichert das Gelingen Ihres Bauvorhaben auf professionelle Weise ab.