Die Entsorgung von Bauschutt in Österreich unterliegt strengen rechtlichen Vorschriften, die sich aus dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) und diversen EU-Richtlinien sowie lokalen Gesetzen zusammensetzen. Die Regulierungen zielen darauf ab, die Umwelt zu schützen und die Recyclingquote von Bauabfällen zu erhöhen.
Gerade bei Renovierungen und Sanierungen kommt man um einen Container zur Entsorgung nicht herum. Oft stellen die Bauunternehmen die Container für den Bauschutt selbst. Dann ist nur darauf zu achten, dass die Verrechnung auch über diese Unternehmen erfolgt.
Saniert man in Eigenleistung, ist man auch selbst für die Entsorgung des Bauschutts verantwortlich – auch dafür rechtzeitig einen Container zu bestellen.
Grundlegend müssen Bauschutt und andere Bauabfälle, insbesondere gefährliche oder kontaminierte Materialien, nach spezifischen Vorgaben entsorgt werden. Die Vermeidung von Umweltverschmutzung und die Sicherstellung der korrekten Trennung und Verwertung von Abfällen sind dabei zentrale Anliegen.
Wichtige Punkte zur Bauschuttentsorgung in Österreich
- Gesetzliche Grundlagen: Das AWG bildet zusammen mit den Landesgesetzen und EU-Vorschriften die rechtliche Basis für die Abfallentsorgung. Diese Gesetze regeln unter anderem die Abfallvermeidung, das Recycling und die fachgerechte Entsorgung.
- Verwertung und Recycling: Ein großer Teil des Bauschutts ist recyclebar und kann zu Sekundärbaustoffen verarbeitet werden, was durch die Baustoffrecycling-Verordnung geregelt wird. Diese Verordnung fördert das Recycling von Bauschutt und dessen Einsatz als Ersatzstoff in verschiedenen Bauprojekten.
- Entsorgung gefährlicher Stoffe: Besondere Vorsicht ist bei der Entsorgung von gefährlichen Stoffen wie Asbest, Lösungsmittelhaltigen Farben und Lacken geboten. Diese Materialien müssen getrennt gesammelt und durch spezialisierte Firmen entsorgt werden, um Gesundheits- und Umweltrisiken zu minimieren.
Was versteht man unter Bauschutt?
Bauschutt ist eine Kategorie von Bauabfällen, die ausschließlich aus mineralischen Materialien besteht. Diese entstehen in der Regel während Baumaßnahmen wie Neubauten, Sanierungen oder Abrissarbeiten.
Typische Bestandteile des Bauschutts umfassen nicht nur Ziegelsteine und Betonbruchstücke, sondern auch Keramik wie Fliesen und Sanitärkeramik, Natursteine sowie Mauerwerk aus verschiedenen Bindemitteln wie Kalk oder Zement.
Es ist wichtig zu verstehen, dass reiner Bauschutt im Wesentlichen frei von Verunreinigungen wie Metallen, Kunststoffen oder organischen Materialien sein sollte. Dies erleichtert die Wiederverwertung des Materials, da reiner Bauschutt oft recycelt und für die Herstellung neuer Baustoffe verwendet werden kann. Im Gegensatz dazu müssen vermischte Bauabfälle, die nicht-mineralische Bestandteile enthalten, aufwändiger sortiert und behandelt werden, was die Entsorgungskosten erhöht und die Umwelt stärker belastet.
In der Praxis bedeutet das, dass auf Baustellen eine sorgfältige Trennung der Abfälle unerlässlich ist. So dürfen beispielsweise keine Asbestmaterialien, Glas, Holz, oder gefährliche Stoffe wie Farben und Lacke in den Bauschuttcontainer gelangen. Die genaue Definition und Zusammensetzung von Bauschutt kann je nach lokalen Vorschriften leicht variieren, jedoch sind die Grundprinzipien der Trennung und Entsorgung weitgehend gleich.
Auswahl des richtigen Containers
Größen und Typen
Container für Bauschutt sind in verschiedenen Größen und Formen verfügbar, darunter Absetzcontainer, Abrollcontainer und Big Bags. Die Wahl des passenden Containers hängt von der Menge des anfallenden Bauschutts sowie den örtlichen Gegebenheiten für die Aufstellung und Abholung ab.
Name | Größe | Beschreibung |
Big Bag | 1 m³ | Ein flexibles Behältnis, ideal für kleinere Mengen an Bauschutt, leicht handhabbar. |
Absetzmulde | 8 m³ | Höhe: 1,4 m, Breite: 1,7 m, Länge: 3,5 m Standardcontainer für mittelgroße Bauprojekte |
Klappmulde | 8m³ | Die Klappmulde erweist sich als äußerst praktisch bei der Befüllung, denn man kann mit der Schubkarre in die Mulde hineinfahren. |
Absetzmulde mit Deckel | 8m³ und 10m³ | Die Deckelmulde hat die gleichen Abmessungen wie die normalen Absetzmulden der gleichen Größe, hat aber zusätzlich einen Deckel, der auch zugesperrt werden kann. |
Absetzmulde | 10m³ | Eine größere Version des 8 m³ Containers, für Projekte, die zwischen mittelgroß und groß variieren. |
Abrollcontainer | 25 m³ | Großvolumiger Container, geeignet für große Baustellen mit umfangreichem Bauschuttaufkommen. |
Abrollcontainer | 40 m³ | Eine größere Version des 25m² Containers. |
Was darf in den Bauschuttcontainer?
In den Bauschuttcontainer dürfen nur spezifische, mineralische Abfälle, die bei Bau- und Abrissarbeiten anfallen. Zu den zugelassenen Materialien gehören:
- Beton: Dies umfasst Betonabbruchstücke aller Größen, die beispielsweise von alten Gebäuden oder Strukturen stammen.
- Ziegel und Klinker: Sowohl ganze als auch gebrochene Ziegelsteine können entsorgt werden.
- Fliesen und Keramik: Einschließlich beschädigter oder nicht mehr benötigter Boden- und Wandfliesen.
- Natursteine und Mauerwerk: Dazu zählen auch Abbruchreste von Natursteinmauern.
- Mörtel- und Putzreste: Reste von Verputzarbeiten sind ebenfalls erlaubt.
Es ist wichtig, dass diese Materialien frei von Verunreinigungen wie Metall, Holz oder Kunststoffen sind, da solche Beimischungen die Recyclingfähigkeit des Bauschutts beeinträchtigen und spezielle Behandlung erfordern würden.
Auch müssen gefährliche Stoffe wie Asbest oder chemisch verunreinigte Materialien unbedingt ausgeschlossen werden, um gesundheitliche und umwelttechnische Risiken zu vermeiden
Was darf nicht in den Container?
- Asbesthaltige Materialien: Asbest ist aufgrund seiner gesundheitsschädlichen Eigenschaften streng reguliert und muss speziell entsorgt werden.
- Organische Abfälle: Dazu zählen Holz, Papier und andere biologisch abbaubare Materialien, die nicht mineralisch sind.
- Metalle: Eisen, Stahl und andere Metalle müssen separat recycelt werden.
- Kunststoffe: Dazu gehören auch Kunststofffolien, Farbeimer und andere nicht-mineralische Baustoffe.
- Gefährliche Abfälle: Chemikalien, Farben, Lacke und andere gefährliche Stoffe dürfen nicht im Bauschuttcontainer entsorgt werden.
- Elektronische Abfälle: Elektrische Geräte und Bauteile müssen gesondert nach Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz entsorgt werden.
- Gips und Gipskartonplatten: Diese Materialien benötigen oft eine separate Entsorgung, da sie in einem feuchten Umfeld problematisch sein können.
- Isoliermaterialien: Dämmstoffe wie Glas- und Steinwolle sind wegen ihrer Zusammensetzung nicht für Bauschuttcontainer geeignet.
Kosten und Preisgestaltung
Die Kosten für das Mieten eines Bauschuttcontainers können je nach Größe des Containers und der Mietdauer variieren und sind außerdem abhängig vom Ort, an dem der Bauschutt anfällt.