Jeder Mensch hat das Recht auf einen gewissen Mindeststandard in seinem Leben. Dazu gehört zuallererst ein Dach über dem Kopf. Damit das Wohnen in Österreich qualitätsvoll und leistbar bleibt, gibt es verschiedene Arten von Förderprogrammen. Finanziell unterstützt werden nicht nur Neubauprojekte, sondern auch Sanierungen, Ausbauten und die Nutzung erneuerbarer Energien.
Fakten zur Wohnbauförderung in Österreich
In Österreich wird zwischen einer direkten und einer indirekten Förderung unterschieden. Bei Darlehen oder Beihilfen handelt es sich z.B. um direkte Förderungen, indirekte führen hingegen zu keinem Geldfluss, schaffen aber eine finanzielle Erleichterung, wie z.B. Abschreibungen. Seit Ende der 1980er Jahre liegt die Wohnbauförderung im Kompetenzbereich der einzelnen Bundesländer, weshalb sich die Förderungsbestimmungen innerhalb Österreichs voneinander unterscheiden.
Laut Forschungsgesellschaft für Wohnen, Bauen und Planen (FGW) wurden 2011 etwa drei Milliarden Euro an öffentlichen Zuwendungen für die Wohnbauförderung aufgebracht. Dem Verein für Wohnbauförderung zufolge wurden in der Zweiten Republik zwei Drittel aller Neubauwohnungen mit Hilfe von Wohnbauförderungen finanziert.
Förderungen der einzelnen Länder im Jahr 2015
Die Wohnbauförderung ist Sache der Länder. Jedes Bundesland hat seine eigenen Bestimmungen und Richtlinien, wenn es um Zuschüsse für den Wohnungsbau geht. In ganz Österreich werden folgende Förderungen gewährt:
- Wohnbauförderung für Eigenheime
- Wohnbauförderungen für Eigentumswohnungen
- Wohnbeihilfe
- Sanierungen
- erneuerbare Energien, wie z.B. Wärmepumpen und Solaranlagen
- Photovoltaik
- thermische Sanierung
- barrierefreies Wohnen
In den meisten Bundesländern werden auch Bauprojekte in Bezug auf Fernwärmeanschlüsse, Biomasseheizanlagen und Ökostrom finanziell unterstützt. Daneben bieten vereinzelte Länder auch besondere Finanzierungsmöglichkeiten an. In Salzburg werden z.B. die Errichtung und Sanierung von Bauernhäusern, in Wien und Niederösterreich die Dachbegrünung und in Oberösterreich Studenten- und Schülerheime gefördert.
Die Bundesländer im Detail
Was und in welcher Höhe gefördert wird, hängt von den einzelnen Bundesländern ab. Je nachdem, wo das geplante Projekt verwirklicht werden soll bzw. wo der Bauherr seinen Wohnsitz hat, muss er sich bei den zuständigen Landesbehörden über die möglichen Förderungen selbst erkundigen. Dabei ist zu beachten, dass sich die Statuten von Jahr zu Jahr ändern können. Für das Jahr 2015 gelten je nach Bundesland grundsätzlich folgende Bestimmungen:
Wien
In Wien ist die Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten die zentrale Anlaufstelle. Gefördert werden z.B. Neubauten, Sanierungen, Ausbauten und Umbauten und bauliche Veränderungen an Kleingartenhäusern, außerdem gibt es spezielle Ökoförderungen für umweltschonende Sanierungs- und Baumaßnahmen. Die Förderungen werden je nach Einkommen und Familienstand gestaffelt. Von der finanziellen Unterstützung können sowohl Eigentümer als auch Mieter von Häusern oder Wohnungen profitieren.
Für die Finanzierung eines eigenen Wohnraumes kann das Land Wien auch Landesdarlehen bzw. Eigenmittelersatzdarlehen gewähren. Es handelt sich dabei um 1%-Darlehen, mit dem Baukosten und Grundkosten getilgt werden können. Es besteht kein Rechtsanspruch auf das Darlehen.
Derzeit ist es in Wien nicht möglich, eine einmalige Zuschuss-Förderung für Wohnungsverbesserungen, d.h. Sanierungen von Eigenheimen, Wohnungen und Kleingartenwohnhäusern, zu beantragen (Stand: Mai 2014). Ausnahmen sind:
- Einbauten von einbruchssicheren Eingangstüren,
- Umbauten für ein behindertengerechtes, barrierefreies Wohnen,
- das Austauschen eines einfachen Gasdurchlauferhitzers gegen einen mit Abgasführung und
- thermisch-energetische Sanierungsmaßnahmen.
Niederösterreich
Das Bundesland Niederösterreich unterstützt besonders stark das umweltschonende und energiesparende Bauen. Zukünftige Bauherren sollten sich aus diesem Grund bereits vor einer konkreten Planung über die möglichen Förderungen durch das Land informieren. Die Anlaufstelle ist hierzu die Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft der Niederösterreichischen Landesregierung, welche eine kostenlose Beratung anbietet.
Neben den üblichen Förderungen in den Bereichen Bau, Kauf und Sanierung werden insbesondere Eigenheime in Passivbauweise unterstützt. Grundsätzlich kann jeder Häuslbauer im Rahmen der Wohnbauförderung einen Energieausweis beantragen. Befugte Fachleute berechnen den Heizwärmebedarf eines bestehenden, geplanten oder zu sanierenden Gebäudes. Dem Ergebnis entsprechend wird eine Energiekennzahl vergeben, anhand derer die Förderung berechnet wird.
Außerdem gibt es in Niederösterreich einen jährlichen Architekturwettbewerb, bei dem die Auszeichnung „Vorbildlicher Bau in Niederösterreich 2013“ verliehen wird.
Steiermark
Die Höhe der Wohnbauförderung für Bauherren von Eigentumshäusern oder Eigentumswohnungen hängt vom Familien-Jahreseinkommen der Eigentümer ab. Bei einer Person darf es nicht über 35.000 Euro liegen, bei zwei nicht über 51.000 Euro etc.
Gefördert wird in Form von fixen Annuitätenzuschüssen zu Darlehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren. Die Höhe der Darlehen hängt von der bautechnischen und energetischen Ausstattung sowie von der Anzahl der Familienmitglieder ab und beträgt mindestens 30.000 Euro.
Ab mindestens 15 m² wird auch die Erweiterung von Eigenheimen und Wohnungen gefördert, egal ob für diese Objekte bereits einmal eine Förderung vergeben worden ist, oder nicht.
Für die Wohnbauförderung in der Steiermark ist besonders zu beachten, dass Häuser, die mit fossilen Brennstoffen, wie z.B. Kohle, Öl oder Gas, beheizt werden sollen, entsprechend der von der Politik angestrebten nachhaltigen Energieversorgung nicht mehr gefördert werden.
Tirol
Die Anlaufstelle für Förderungen ist im Land Tirol die Abteilung Wohnbauförderung. Gefördert werden Eigenheime, Kauf und Miete von objektgeförderten Wohnungen, Sanierungen, Erweiterungen des Wohnraumes, Dienstnehmerwohnungen, Vorhaben in verdichteter Bauweise etc.
Es war vorgesehen, die Konditionen bei Rückzahlungen von Krediten, die ab dem 1.10.1996 zugesichert wurden, zu verbessern. Die Zinsen sollen wie folgt geändert werden:
- von 3,5% auf 2,5% zwischen 16 und 20 Jahren,
- von 5,5% auf 3% bei 21 bis 25 Jahren und
- von 6% auf 4% ab 26 Jahren.
Die Laufzeit kann um 4 1/2 Jahre verlängert werden.
Von den Neuerungen sind ca. 47.000 Tiroler Haushalte betroffen. Sie profitieren von einem Zinsvorteil von ca. 12 Millionen Euro pro Jahr.
Oberösterreich
In Oberösterreich werden vielerlei Arten von Bauvorhaben gefördert. Neben den österreichweit typischen Förderungen für den Bau, Kauf oder die Sanierung von Eigentumshäusern und Wohnungen sowie bestimmte energietechnische Maßnahmen wird auch der allgemeine Objektbau gefördert. So können z.B. auch Wohnheime, Krabbelstuben und Kindergärten eine Wohnbauförderung beantragen.
Besonders unterstützt werden bautechnische Sanierungen, die aufgrund von zu hohen Werten bei Radonmessungen notwendig sind. In diesem Fall ist es nicht nur für Eigentümer, sondern auch für Mieter möglich, die Förderung zu beantragen.
Das Land Oberösterreich vergibt auch Förderungen für nachträgliche Baumaßnahmen, wie z.B. den Einbau eines Aufzuges bei Häusern ab drei Wohnungen, einen nachträglichen Fernwärmeanschluss, den Einbau von Alarmanlagen, den Einbau von Lärmschutzmaßnahmen durch die oberösterreichische Stadtverwaltung etc.
Kärnten
Wie in jedem anderen Bundesland Österreichs auch, wird in Kärnten der Kauf bzw. Bau sowie die Sanierung von Häusern und Wohnungen finanziell unterstützt. Auch für den Bau von Wohnungen durch Gemeinden oder gemeinnützige Wohnbauvereinigungen bzw. für soziales Wohnen kann beim Land eine Förderung beantragt werden. Daneben gibt es auch noch spezielle Wohn- und Siedlungsfonds, d.h. Fertigstellungsdarlehen.
Eine besonders interessante bzw. reizvolle Art der Wohnbauförderung in Kärnten ist der Eigenmittelersatzkredit. Um eine Wohnung in einem mehrgeschossigen Wohnbau kaufen zu können, wird heutzutage das Vorhandensein eines gewissen Eigenkapitals bzw. eines Baukostenbeitrages vorausgesetzt. Ein Eigenmittelersatzkredit stellt die Summe, die beim Erstbezug aufzuwenden ist, mit einer jährlichen Abschreibung in Höhe von 2% zur Verfügung.
Die Anlaufstelle in Kärnten ist die Abteilung Wirtschaft und Wohnbau.
Salzburg
Wer in Salzburg eine Wohnbauförderung beantragen möchte, sollte sich zunächst vom Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen beraten lassen. Um für eine Förderung in Frage zu kommen, dürfen gewisse Einkommensgrenzen nicht überschritten werden:
- bei einer Person im Haushalt darf pro Monat nicht mehr als 2.600 € verdient werden,
- bei zwei Personen nicht mehr als 4.000 €,
- bei drei nicht mehr als 4.300 €
Gefördert werden der Erwerb sowie die Sanierung neu errichteter und bestehender Wohnungen und Reihenhäuser, das Errichten von Einzelhäusern und Doppelhäusern sowie von Eigentumswohnungen in der Gruppe und auch die Errichtung von Bauernhäusern und Austragshäusern und Austragswohnungen. Es ist auch möglich, beim Erwerb einer bestehenden Wohnung die Förderung vom Vorbesitzer zu übernehmen.
Im Bundesland Salzburg ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, eine abermalige, d.h. zweite Förderung zu beantragen.
Burgenland
Im Burgenland können österreichische Staatsbürger oder EU-Bürger mit dringendem Wohnbedarf eine Förderung beantragen, wobei es sich bei dem zu fördernden Objekt um den Hauptwohnsitz handeln muss. Auch gemeinnützigen Bauvereinigungen, Gemeinden oder Körperschaften mit gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Absichten werden Wohnbauförderungen gewährt.
Bei Neubauten gibt es Förderungen für Aufbauten, Ausbauten und Zubauten, außerdem werden auch notwendige Sanierungsmaßnahmen finanziell unterstützt.
Häuser und Wohnungen mit einem Energie-Ausweis bzw. Alternativenergieanlagen haben die besten Chancen für eine Wohnbauförderung, da ein umweltgerechtes, energiesparendes Bauen absolut im Interesse des Burgenlands liegt. Die Formulare können alle online, über das E-Government des Landes beantragt werden.
Vorarlberg
Das Bundesland Vorarlberg fördert sowohl den Neubau als auch die Sanierung von Wohnhäusern. Je energieeffizienter die Bauten sind, umso höher ist die Summe der Förderung. Besonders stark wird der gemeinnützige Wohnbau unterstützt. Knapp 181 Millionen Euro stehen dem Land für die Wohnbauförderung zur Verfügung.
Vor Kurzem wurden von der Landesregierung Vorarlbergs und dem Kuratorium des Landeswohnbaufonds einige neue Richtlinien beschlossen:
- Bei der Wohnhaussanierung wurde die Einkommensgrenze auf 5.100 Euro netto monatlich angehoben. Bei einer energetischen Sanierung in zwei Etappen wird für die zweite Phase eine höhere Förderung gewährt. Wird ein Planungswettbewerb durchgeführt, werden 10 Ökopunkte mehr vergeben.
- Auch bei Neubauten wurde die Einkommensgrenze angehoben, die Höhe der Fördersätze bleibt 2015 gleich. Der Förderungssatz für Käufe von privaten Eigentumswohnungen wurde für die Förderstufen 3 und 4 um 10% und für die Stufe 5 um 15% erhöht. Für Photovoltaikanlagen werden 15 statt 10 Ökopunkte vergeben.
Die Wohnbauförderung ist Sache der einzelnen Länder
Sollten Sie eine Wohnbauförderung beantragen wollen, müssen Sie sich an das dafür zuständige Amt bzw. die Verwaltung Ihres Bundeslandes wenden. In jedem Bundesland gibt es für Fragen in Bezug auf Bauen und Wohnen eine eigene Beratungsstelle, die alle notwendigen Informationen den Bürgern kostenlos zur Verfügung stellt. Sie sind Ihr Kontakt in Sachen Wohnbauförderung.