Immer mehr Flächen werden versiegelt, in Österreich sind es täglich rund 20.000 Quadratmeter. Die Versiegelung von Flächen stört den natürlichen Wasserkreislauf, da große Mengen Regenwasser nicht auf natürliche Weise im Boden versickern können, sondern in Kanäle oder Bäche eingeleitet werden. Je mehr Regenwasser direkt dort versickern kann, wo es anfällt, umso mehr werden Bäche und Kanäle entlastet, zudem reguliert sich der Grundwasserspiegel derart auf natürliche Weise. Für Grundstücksbesitzer bringt die Versickerung von Regenwasser in einem Sickerschacht auf dem eigenen Grund auch finanzielle Vorteile, denn es fallen weniger Gebühren für die Abwasserbeseitigung an.
Der Sickerschacht zur Regenwasserversickerung
Eine mögliche Variante der Regenwasserversickerung stellen Sickerschächte dar. Die Vorteile eines Sickerschachtes bestehen darin, dass er nur einen sehr geringen Platzbedarf hat und für den Grundstücksbesitzer kaum Nutzungsbeschränkungen mit sich bringt. Bei der Anlage eines Sickerschachtes ist ein Mindestabstand zu privaten Trinkwasserbrunnen von zehn Metern einzuhalten, empfohlen wird ein größerer Abstand von 40 bis 60 Metern, je nach den örtlichen Gegebenheiten. Von unterkellerten Gebäuden ist ebenfalls ein Abstand einzuhalten, der mindestens dem eineinhalbfachen der Baugrubentiefe entspricht. Der Boden unterhalb der Schachtsohle sollte mäßig bis gut durchlässig sein Es ist zu beachten, dass nur (gering verunreinigtes) Dachwasser in einen Sickerschacht eingeleitet werden darf.
Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Sickerschächten: solche, bei denen die Versickerung über die Schachtsohle erfolgt und solche, bei denen das eingeleitete Regenwasser über gelochte Seitenwände in den Boden versickern kann. In jedem Fall muss der Abstand zwischen der Schachtsohle und dem Grundwasserspiegel mindestens einen Meter betragen. Der Innendurchmesser eines Sickerschachtes muss mindestens einen Meter betragen. Beim Anlegen der Baugrube ist zu berücksichtigen, dass unter der Sohle des Sickerschachtes eine Filterschicht aus Sand in einer Stärke von mindestens 50 cm eingebracht werden können muss. Die Hinterfüllung des Schachtes soll bis zur Unterkante des Zulaufrohres mit Kies erfolgen. Das Zulaufrohr ist in frostsicherer Tiefe zu verlegen, der Zulauf muss oberhalb des maximalen Wasserstandes im Schacht angeordnet werden. Bei der Ausführung sind Vorkehrungen dafür zu treffen, dass es an der Schachtsohle nicht zu Erosionen kommen kann, beispielsweise durch Anordnung einer Prallplatte.
Schmutzfang oder Filter um Verunreinigungen zu verhindern
Um zu verhindern, dass Laub oder andere grobe Verunreinigungen in den Schacht gelangen, ist ein Schmutzfang oder ein Filter vorzusehen. Ablagerungen beeinträchtigen die Versickerungsfähigkeit, weshalb der Schacht nach starken Regenfällen daraufhin zu kontrollieren ist, ob sich Schmutz angesammelt hat. Sollte sich nach einer gewissen Zeit eine Verschlämmung der Filterschicht zeigen, sind die obersten zehn Zentimeter der Schicht zu erneuern.
Bauordnung zur Versickerung von Niederschlagswasser
Die Dimensionierung von Sickerschächten hat nach der ÖNORM B 2506 zu erfolgen. Da der Berechnungsmethode eine komplexe Gleichung zugrundeliegt, sollte man damit eine Fachfirma beauftragen. Der Bauordnung entsprechend ist die Versickerung von Niederschlagswasser mit baulichen Anlagen im Ortsgebiet bewilligungspflichtig, dies betrifft auch Sickerschächte. Die Anlagen sind so zu planen und auszuführen, dass eine Wasser- oder Bodenverunreinigung unterbleibt. Im ländlichen Raum ist die Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Trinkwasser nicht bewilligungspflichtig. Für die Planung und Bemessung von Regenwassersickeranlagen gilt die ÖNORM B 2506. Frühere Bauordnungen enthielten noch die Verpflichtung, Regenwasser in einen Kanal einzuleiten, wenn dieser vorhanden ist. Seit 1997 besteht gemäß Bauordnung keine Verpflichtung mehr, Regenwasser in die Kanalisation einzuleiten, außer wenn eine Versickerung nicht möglich ist.
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